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Brüning

Das Verhältnis des Strafrechts zum Disziplinarrecht

Unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens
Nomos,  2017, 614 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-2952-4


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Das Werk ist Teil der Reihe Neue Schriften zum Strafrecht (Band 12)
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Die Abhandlung arbeitet erstmals systematisch umfassend das Verhältnis des Strafrechts zum Disziplinarrecht auf. Seitdem sich das Disziplinarrecht im 19. Jahrhundert endgültig vom Strafrecht losgelöst hat, herrscht die Idee vor, dass beide Rechtsgebiete wesensverschieden sind. Das Dogma der Wesensverschiedenheit führt dazu, dass Strafen und Disziplinarmaßnahmen kumulativ verhängt werden dürfen und dass neben dem Mehrfachbestrafungsverbot weitere spezifische strafrechtliche Verfassungsgarantien, wie z.B. das Schuldprinzip oder das Gesetzlichkeitsprinzip im Disziplinarrecht nicht anwendbar sind.
Die Arbeit zeigt auf, wie veraltete und überwunden geglaubte Ansichten vor allem zum Strafzweckverständnis, zur Rechtsgutslehre und zur Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis heute noch die aktuelle Diskussion beeinflussen. Wesentliche Fortentwicklungen im Straf- und Verfassungsrecht wurden bislang nicht ausreichend in Bezug auf das Verhältnis des Strafrechts zum Disziplinarrecht gewürdigt. Die Abhandlung stellt die These auf, dass beide Rechtsgebiete struktur- und damit wesensgleich sind, mit der Folge, dass die verfassungsrechtlichen strafrechtlichen Schutzgarantien grundsätzlich auch im Disziplinarrecht Anwendung finden müssen.

»Das anspruchsvolle, sehr lesenswerte Buch enthält eine Fülle bedenkenswerter Gedanken. Es gibt Veranlassung, scheinbar festgefügte Positionen zu überprüfen und gegebenenfalls - für die Betroffenen folgenreiche - Änderungen bei der Rechtssetzung oder bei der Rechtsanwendung in den Blick zu nehmen.«
Dr. Robert Pfeiffer, NZWehrr 4/2019, 176
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