»Der Kommentar bietet eine vollständige und sehr gut verständliche Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts. Wo es notwendig ist (z.b. Betrug, Untreue), wird durchaus auch ins Detail gegangen, ohne dass der Überblick verloren geht. Daher ist das Werk für Studierende und Rechtsreferendare sehr zu empfehlen, zumal es außerordentlich preiswert ist.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 3+4/10
»einen Kompaktkommentar zusammen, der sich sehen lassen kann... besticht der Kommentar durch eine hohe Anwenderfreundlichkeit.«
Stefanie Kleinmanns, www.jurawelt.com März 2011
»Eine ideale Begleitlektüre während der gesamten Studien- und Referendarzeit.«
Ex Libris 98/10
»Fazit: Insbesondere für Studierende an den Universitäten, aber auch an den (Fach-)Hochschulen der Polizei bietet der "Kindhäuser" eine gelungene und an den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung des Strafgesetzbuches. Angesichts des attraktiven Preises sollten auch Studenten mit schmalem Bücherbudget die Anschaffung ernsthaft in Erwägung ziehen.«
Prof. Dr. J. Vahle, Kriminalistik 7/10
»Kindhäusers Veröffentlichung stellt ein Lehr- und Lernbuch im Gewand eines Kommentars dar, das methodisch korrektes Vorgehen - und damit eine brauchbare Subsumtion - ermöglicht...Der "Konsument" wird - mehr oder minder unbewusst - zur korrekten Methodik einer Fallbearbeitung geführt bzw. angehalten, was in allen Bereichen und losgelöst vom materiellen Strafrecht eigentlich Ziel der juristischen Ausbildung sein sollte. Diese didaktische Leistung des Autors kann nur positiv hervorgehoben werden...kaum schlagbares Preis- Leistungsverhältnis.«
Dr. Heiko Artkämper, JURA 7/10
»ist der Kommentar von Kindhäuser aufgrund des systematischen Aufbaus, der schnörkellosen Sprache und der inhaltlich fundierten Erläuterungen für die Ausbildung sehr gut geeignet.«
Dr. Tobias Windhorst, Jura Journal 2/10
»Er enthält auch nützliche Erläuterungen zu Vorschriften, die im Wahlfach Strafrecht auch in der Referendarausbildung von Interesse sind.«
www.juraplus.de Januar 2010
»Gerade für Examenskandidaten, die ohne Repetitor tiefer in die Materie einsteigen wollen (oder müssen) dient das Werk als wertvolle Ergänzung.«
Marcus Seyfarth, www.seylaw.blogspot.com Februar 2010
»Das Werk ist auch in der vierten Auflage wieder uneingeschränkt zu empfehlen. Die Kompaktheit der Erläuterungen, die dogmatische Herangehensweise und nicht zuletzt der moderate Preis von 39,00 Euro legen es nahe, dass sich schon Studenten der ersten Semester mit diesem Werk zum StGB auseinandersetzen sollten. Aber auch zur Examensvorbereitung, erstes wie zweites Staatsexamen, kann es nur befürwortet werden.«
Marcus Heinemann, Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH), www.studjur-online.de Februar 2010
»Dieser Autor hat es verstanden, wissenschaftliche Gründlichkeit mit auch praxistauglicher Klarheit und Kürze zu verbinden und ein Werk zu schaffen, das in Lehre wie Praxis gleichermaßen gewinnbringend verwendet werden kann...Kindhäuser hat mit seinem Lehr- und Praxiskommentar ein Werk geschaffen, das die strafrechtliche Literatur bereichert: Ihm sind noch viele weitere Auflagen zu wünschen!«
Prof. Dr. Karl Heinz Gössel, Juristische Rundschau 7/07, zur 3. Auflage
»Als Lehrkommentar und für die Erstellung von Gutachten und theoriebasierten Schriftsätzen kann das Buch demgegenüber sehr empfohlen werden.«
Roman G. Weber, justament 2/07, zur 3. Auflage
»Der für seinen beachtlichen Umfang erfreulich preisgünstige Kommentar kommt studentischen Bedürfnissen in hohem Maße entgegen. Eine ideale Synthese aus wissenschaftlich fundiertem Lehrbuch und praxisbezogenem Kurzkommentar.«
Ex Libris 88/05, zur 2. Auflage
»In der Sache überzeugt die Erläuterung durch eine anschauliche und prägnante Sprache und zahlreiche Beispiele. Literatur und Rechtsprechung sind reichlich eingearbeitet, was insbesondere für Studenten und Referendare ein Kaufmotiv sein dürfte. Ein weiterer Reiz liegt in der geschickten Verknüpfung von Kommentar und (Methodik-) Lehrbuch.«
Prof. Dr. J. Vahle, Kriminalistik 2/05, zur 2. Auflage
»Der Lehr- und Praxiskommentar ist eine gelungene Ergänzung der strafgesetzlichen Literatur. Er ist insbesondere für alle , die sich in der Ausbildung mit juristischen Strafrechtsfragen befassen, ein gutes Hilfsmittel, aber auch für die juristische Praxis geeignet.«
Dirk Fredrich, Hessische Polizeirundschau 2/05, zur 2. Auflage
»Für Jurastudenten in den Anfangssemestern in hohem Maße geeignet«
justament 12/04, zur 2. Auflage
»Eignet sich für jeden Juristen vom Jurastudenten im Anfangssemester bis hin zum erfolgreichen Strafverteidiger. Interessant ist auch der Preis der broschierten Ausgabe.«
www.juraplus.de Mai 2005, zur 2. Auflage
»Ermöglicht den schnellen Einstieg in die Probleme der täglichen Strafrechtspraxis«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/05, zur 2. Auflage
»Dieser Kommentar bietet ab dem ersten Semester formell und materiell eines der zuverlässigsten Werke auf dem Markt. Kauf und Lektüre lohnen sich nicht nur, sondern man sollte sich diesen Kommentar während der Ausbildung nicht entgehen lassen!«
Richter Dr. Benjamin Krenberger, www.rechtmodern.de März 2005, zur 2. Auflage
»Wer sich in der schier unübersehbaren Fülle von Literatur und Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil zurechtfinden will, tut gut daran, dasWerk zur Hand zu nehmen...Kennzeichnend für das Werk ist darüber hinaus, dass die Erörterung einzelner Tatbestände mit der Darstellung des Deliktsaufbaus beginnt, was gerade dem Studenten sicherlich hilfreich ist. Auch finden sich in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten lehrbuchartige Ausführungen, die das folgende Themengebiet erschließen. Diese werden immer wieder ergänzt durch Hinweise zum Aufbau der Darstellung bei der Abfassung eines in der Regel in den Prüfungen geforderten Gutachtens. Hier findet der angehende Jurist, aber auch der Praktiker, der sich schnell in ein Thema einarbeiten muss, ausreichend Hilfestellung. Der Kommentar von Kindhäuser besticht durch seine außergewöhnliche Vollständigkeit. Der Benutzer findet regelmäßig eine lückenlose Darstellung strafrechtlicher Grundlagen sowie eine vertiefte Erörterung des gesamten Strafgesetzbuchs. Dabei werden die jeweils maßgebenden vertetenen Auffassungen in einer Weise dargestellt, die ihresgleichen sucht. Dies geschieht zugleich in flüssiger, gut lesbarer Form, die durchaus auch ohne konkreten Anlass zum Schmökern einlädt. Insgesamt liegt mit dem Kommentar von Kindhäuser ein Werk vor, dem es gelingt, die Vorzüge eines Kurzlehrbuchs mit den Vorteilen eines Kommentars auf optimale Weise zu verbinden...Die Ausführungen sind dadurch erschöpfend, gleichwohl nicht ausufernd. Das Werk behandelt im Unterschied zu anderen Lehrkommentaren auch sämtliche Vorschriften und beschränkt sich nicht auf eine Auswahl vermeintlich besonders relevanter Bestimmungen...Es handelt sich um einen Kommentar, der sowohl den Ansprüchen der Ausbildung als auch den Bedürfnissen der Praxis nach schneller, aber erschöpfender Information genügt. Im Hinblick darauf erweist sich auch das Preis-Leistungsverhältnis als ganz hervorragend. Der Lehr- und Praxiskommentar von Kindhäuser ist sowohl Studenten und Rechtsreferendaren als auch dem Praktiker in jeder Hinsicht uneingeschränkt zu empfehlen. Er gehört zur Pflichtausstattung des strafrechtlich tätigen Juristen.«
RA Dr. Bernd Wölfl, FAStrafR u FAArbR, Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2/08, zur 3. Auflage