»Die Zielgruppe des Buches sind Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht und Sozialleistungsträger. Ihnen ist der Kauf des Buches mehr als nur zu empfehlen.«
Dr. iur. Marcus Kreutz, www.socialnet.de April 2013
»Gerade für anwaltliche Vertretungen ist diese Kommentierung von großem Nutzen und empfehlenswert.«
P.F., Sozialrecht aktuell 6/12
»unentbehrlich bei der praxisgerechten Beantwortung von Fragen rund um das SGG.«
Harald Meyer, RV aktuell 10/12
»einer der bekanntesten Kommentare zum SGG.«
Kammer Forum 3/12
»ein attraktiver Handkommentar zum SGG und eigent sich für Praktiker in Kanzlei und Justiz.«
Hansjörg Nelke, www.juraplus.de Juli 2012
»Wer im Verfahren vor den Sozialgerichten den "Lüdtke" zu Rate zieht, hat einen stets zuverlässigen Helfer zur Seite, der alles bietet, was man von einem Handkommentar erwarten kann.«
RA Wolfgang Nieberler, MAV-Mitteilungen Juli 2012
»Der "Lüdtke" ist zu einem der bekanntesten Kommentare zu diesem Rechtsgebiet geworden... Ein empfehlenswertes Werk.«
Ulrich Harmening, ZfF 6/12
Stimmen zu den Vorauflagen:
»bleibt dieser Handkommentar ein wertvolles Hilfsmittel auf jedem (Schreib-) Tisch, an dem Fragen zur Sozialgerichtsbarkeit beantwortet werden müssen.«
Prof. Dr. Gernot Dörr, WzS 7/09, zur 3. Auflage
»der Leser...bekommt...alles an die Hand, um sich fundiert im sozialgerichtlichen Verfahren zu artikulieren, sei er nun Kläger, Beklagter oder Richter.«Harald Meyer, RV aktuell 5-6/09, zur 3. Auflage
»Fazit: Der vorliegende Kommentar ist für jeden, der sich mit Fragen aus dem Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens zu befassen hat, uneingeschränkt zu empfehlen.«Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 4/09, zur 3. Auflage
»auch für Nichtjuristen uneingeschränkt zu empfehlen«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/09, zur 3. Auflage
»Der neue "Lüdtke" ist der topaktuelle Kommentar für Rechtsanwälte, Sozial- und Verwaltungsgerichte, Gewerkschaften, Sozialleistungsträger und Sozialversicherungsträger.«
Joachim Basse, ZfF 2/09, zur 3. Auflage
»Der rundherum gelungene Kommentar gewährt den gezielten Zugriff auf das SGG. Er ist Anwälten, der Gerichtsbarkeit, Gewerkschaften und allen weiteren mit der Anwendung des SGG beschäftigten Berufsgruppen sehr zu empfehlen.«Jens Jenau, Sozialrecht + Praxis 3/09; zur 3. Auflage
»Fundierte Kommentierung.«
Dr. Irene Vorholz, Der Landkreis 1/07, zur Vorauflage
»Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Handkommentar aus der Hand des Rezensenten bei der täglichen Arbeit im Streitverfahren nicht mehr wegzudenken ist. Dies resultiert daraus, dass in dem Kommentar der Praxisbezug absolut gelungen ist. Ferner ist er übersichtlich gestaltet und gut gegliedert. Aus Sicht des Rezensenten ergibt sich eine uneingeschränkte Kaufempfehlung für alle am Sozialgerichtsverfahren Beteiligte.«
L. Herrmann, Deutsche Rentenversicherung 1/07, zur Vorauflage
»Ingesamt handelt es sich um eine in jeder Beziehung gut gelungene Neuauflage, die sowohl in konzeptioneller Hinsicht als auch aufgrund ihrer wissenschaftlichen Gründlichkeit zu überzeugen vermag. Das Werk richtet sich in erster Linie an die in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen und an die rechtsberatenden Berufe; es ist darüber hinaus aber auch bestens geeignet für all jene Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, die in sozialgerichtlichen Angelegenheiten als Prozessbevollmächtigte auftreten.«
EEK Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle 166. Lfg., zur Vorauflage
»gelingt es dem Team um Peter-Bernd Lüdtke, den ratsuchenden Leser schnell und effizient zu informieren. Die tägliche Arbeit mit dem Sozialgerichtsgesetz wird durch diesen Kommentar deutlich erleichtert.«
Harald Meyer, RV aktuell 9/10/06, zur Vorauflage
»Insgesamt erscheint die Neuauflage sehr gelungen und kann auch vom Preis/Leistungsverhältnis dem Rechtsanwender nur empfohlen werden.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 4/06, zur Vorauflage
»Die Neuauflage dieser vorzüglichen Kommentierung bietet der Praxis einen Zugriff auf das SGG wie in der Praxis gehandhabt wird und schafft Klarheit für die Rechtsanwendung.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur Vorauflage
»Nach wie vor gilt: Ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden.«
Ulrich Harmening, ZS für das Fürsorgewesen 3/06, zur Vorauflage
»eine wertvolle und empfehlenswerte Hilfe.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/06, zur Vorauflage
»Das Werk macht einen vorzüglichen Eindruck. Denn es ist handlich , kompakt, ergiebig, konzentriert, durchdacht, erstaunlich homogen, mit einem Wort: höchst gelungen!«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, SGb 3/04, zur Vorauflage
»Der handliche Gemeinschaftskommentar mehrerer Autoren aus allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wird sich in der Praxis behaupten, denn er ist gelungen.«
Prof. Dr. H. Bürck, Richter am BSG a.D., NZS 3/04, zur Vorauflage
»Eine außerordentlich nützliche und empfehlenswerte Hilfe.«
Peter Frings, Sozialrecht aktuell 10/03, zur Vorauflage
»Wer also auf der Suche nach einem gut lesbaren SGG-Kommentar ist, der die tägliche Arbeit produktiv unterstützt, kann ohne Bedenken zugreifen.«
Harald Meyer, Die AngestelltenVersicherung 10/04, zur Vorauflage
»Hier wurde ein konzeptionell überzeugender, handlicher Kommentar für die Sozialgerichtsbarkeit, die Anwaltschaft, aber auch für die juristische Beratungspraxis bei Sozialverbänden und Behörden vorgelegt, der dieses Rechtsgebiet beratungssicher für die Praxis erläutert.«
Ulrich Harmening, Zeitschrift für das Fürsorgewesen 10/03, zur Vorauflage