Mutschler | Schmidt-De Caluwe | CoseriuSozialgesetzbuch III

»Mit der Neuauflage ist dem Verlag erneut ein verlässlicher und gut strukturierter Kommentar auf hohem Niveau gelungen.«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/12

»bleibt festzuhalten, dass sich die Lektüre des Kommentars für jeden, der Fragen zu SGB III hat, uneingeschränkt lohnt. Wer sich verlässlich über das derzeit praktizierte Recht der Arbeitsförderung informieren will, wird den Nomos-Kommentar zum SGB III sehr schätzen lernen.«
Prof. Dr. Stephan Rixen, NJW 4/09

»Das Werk eignet sich als idealer Begleiter für alle mit der Rechtsanwendung des SGB III befassten Personen.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 3/09

»Der Großkommentar beschäftigt sich akribisch mit allen Problemen und Zweifelsfragen zu den einzelnen Vorschriften des SGB III. Er ist sicherlich einer der gründlichsten und umfassendsten Kommentare zu diesem Rechtsgebiet. Er kann uneingeschränkt jedem empfohlen werden, der sich mit ihm zu beschäftigen hat.«
Horst Marburger, WzS Wege zur Sozialversicherung 10/08

»So bleibt abschließend festzustellen, dass dem Autorenteam eine umfassende und in jeder Weise gut gelungene Kommentierung des Arbeitsförderungsrechts gelungen ist, die sich nicht zuletzt durch ihre allgemein verständliche Darstellungsform auszeichnet.«
EEK - Entscheidungssammlung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 162. Lieferung, zur Vorauflage 

 

»Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen. Neben der Aktualität verschafft ihm die Qualität der Kommentierungen einen kaum zu überschätzenden Vorteil auf dem Markt für Kommentare zum SGB III.«
RA Marcus Kreutz, LL.M., socialnet.de, zur Vorauflage 

 

»Eine verläßliche Hilfe für den im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalt«
RA Joachim Back, www.fachbuchkritik.de, zur Vorauflage 

 

»Der Kommentar ist für jeden, der sich mit dem Arbeitsförderungsrecht beruflich auseinandersetzt, zu empfehlen.«
Uwe Lübking, Stadt und Gemeinde Interaktiv 10/04, zur Vorauflage 

 

»Der Kommentar ist ganz ausgezeichnet und bietet zu allen Problemzonen des SGB III profunde Problemlösungsstrategien an«.
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur Vorauflage