»Der Kommentar wird auch in der Neuauflage seinem Ruf als treuer und kompetenter, aber auch kritischer und distanzierter Begleiter der Entwicklung des Unionrechts gerecht. Er stellt unverändert eine wesentliche Bereicherung der deutschen Literatur zum Europarecht dar.«
Dr. Wolfgang Kahl, DöV 9/13
»Dieses Buch will einen Beitrag dazu leisten, dem Europarecht die gebührende Berücksichtigung auch in der öffentlichen Debatte zu geben. Als klare europapolitische Stellungnahme steht es neben der von Jürgen Schwarze in dritter Auflage immer weiter verfeinerten Analyse der Vertragsnormen. Der Kommentar wird für einige Jahre in Wissenschaft und Praxis eine Grundlage der europarechtlichen und -politischen Diskussionen sein. Die auch im Sammelband erläuterten Wandlungsprozesse und die davon ausgehende Dynamik der (welt-)wirtschaftlichen politischen Entwicklungen und der Rechtsprechung des EuGH, die in den nächsten fünf Jahren wohl anstehende Revision des Lissabon-Vertrags - möglicherweise ein neuer Vertrag - werden in geraumer Zeit eine 4. Auflage erfordern. Denn Europas Integration ist nicht am Ende... Durch die Darstellung der Grundlagen und Probleme der Union leisten die beiden Bücher einen wichtigen Beitrag und sind für die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung wieder eine Entscheidungshilfe in allen europarechtlichen Fragen.«
Erich Röper, ZParl 1/13
»handelt es sich um einen unverzichtbaren Behelf für alle Angehörigen juristischer Berufe, die sich mit dem Primärrecht der Union beschäftigen müssen. Es wird nicht mehr viele JuristInnen geben, bei denen das nicht - zumindest hin und wieder - der Fall ist.«
Rudolf Mosler, Das Recht der Arbeit 2/13
»Alles in allem eröffnet der Standardkommentar auch in dieser Neuauflage - über seine Vorzüge als außerordentlich hilfreiches Nachschlagewerk zu Einzelfragen hinaus - einen hervorragenden Zugang zu einem vertieften Gesamtverständnis des aktuellen EU-Primärrechts; er kann weiterhin nur nachdrücklich empfohlen werden.«
Dieter H. Scheuing, EuR 1/13
»Fazit: Ein hervorragender Kommentar, der - gerade noch handlich - ausgewogen und umfassend informiert.«
Prof. Dr. Joachim Gruber, Staatsanzeiger für das Land Hessen 13/13
»ist damit der "Schwarze" ein gutes Handwerkszeug für alle am Europäischen Arbeits- und Sozialrecht Interessierten.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 1/13
»Cette troisième édition apporte un éclairage extrêmement utile - et riche de références bibliographiques - sur les modificatons apportées au droit européen par l'entrée en vigueur, le 1er décembre 2009, du traité de Lisbonne.«
Regards sur l'economie allemande 106/12
»kann der Kommentar, der mit seinem Umfang von über 3000 Seiten einen "kleinen Großkommentar" darstellt, nur nachdrücklich zur Benutzung empfohlen werden.«
Prof. Dr. Bernhard Nagel, ZNER 6/12
»je komplexer sich das Europäische Vertragsrecht darstellt, desto mehr verlangt es den Rechtsanwender nach einer kompakten, den Überblick wahrenden Darstellung von einheitlicher Qualität. Diesen Ansprüchen wird auch die Neuauflage in jeder Hinsicht gerecht.«
RA Dr. Andreas von Bonin, WM 4/13
»Standardwerk der europarechtlichen Literatur... unverzichtbarer Bestandteil jeder wirtschafts- und staatsrechtlichen Bibliothek.«
JUS extra 325/12
»hoch angesehener Kommentar, der größte Wertschätzung genießt... hohe Präzision und Zuverlässigkeit der Ausführungen, übersichtlicher und leichter Zugang zu allen wesentlichen Fragen des EU-Rechts, beste erste Information und weiterführende Auseinandersetzung mit den Problemen, Tiefgründigkeit der Ausführungen und bewundernswerte Praxisnähe.«
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling, DVBl 23/12
»bringt...Licht in das Dunkel des unübersichtlichen, immer wieder auch in der Struktur veränderten europäischen Vertragswerks... Die Rechtsprechung der europäischen Gerichte ist, soweit stichprobenweise nachvollzogen, hervorragend erfasst und erläutert. Es wäre zu wünschen, dass das besprochene Werk auch im nicht-deutschsprachigen Raum die Aufmerksamkeit erführe, die ihm gebührt.«
RA Prof. Dr. Rainer Bechtold, AnwBl 11/12
»tatsächlich ein "Muss".«
Prof. Dr. Jan Bergmann, VBl BW 11/12
»Die 3. Auflage verfestigt den hervorragenden Ruf dieses "Klassikers" unter den Kommentaren der Rechtsregeln, die materiell die Verfassung der Union bilden. Er wird auch weiterhin die Rechtswissenschaft und Rechtspraxis maßgeblich prägen und nicht nur im deutschsprachigen Raum gelesen und zitiert werden. Die deutsche Kommentarkultur, um die uns viele ausländische Juristen beneiden, findet im EU-Kommentar von Schwarze ein herausragendes Beispiel.«
Prof. Dr. Günter Hirsch, NJW 40/12
»Wer etwas zu den europäischen Verträgen wissen möchte und zum "Schwarze" greift, wird eine fundierte Anwort erhalten.«
Sven Hölscheidt, Das Parlament 01.10.2012
»als kompetentes Nachschlagewerk in jeder Hinsicht zu empfehlen.«
Karl Hödi, Bundeswehrverwaltung 8/12
»ein praxisnaher und kompetenter Begleiter zum Verständnis komplexer europarechtlicher Fragestellungen.«
Lars Jope, EWeRK 4/12
»ist "der Schwarze" daher äußerst empfehlenswert.«
www.tempi.de August 2012
Stimmen zu den Vorauflagen:
»einschränkungslos zu empfehlendes Werk«
Prof. Dr. Rainer Schlegel, NZS 8/09
»Überdies wird am Ende der Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften in einem eigenen Abschnitt "Änderungen durch den Vertrag von Lissabon" vermerkt, ob und ggf. welche inhaltlichen Änderungen Lissabon bewirken würde und inzwischen bewirkt hat... Die Erläuterungen bewegen sich durchweg auf hohem Niveau. Vorangestellt sind jeweils Hinweise auf weiterführende Literatur. Ein detailliertes Stichwortverzeichnis schließt den solide gebundenen Band ab.«
Stephanie König, www.fachbuchjournal.de August 2010
»Die Kommentierungen der Praktiker sind durchweg auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau und vermitteln darüber hinaus in einem stärkeren Maße Einblicke in die Arbeits- und Denkweise der EU-Institutionen. Auch aus diesem Grunde lohnt sich der Blick in den "Schwarze".«
Prof. Dr. Winfried Kluth, ZAR 4/10
»Der Kommentar ist als kompetentes Nachschlagewerk jedem zu empfehlen, der sich intensiver mit dem Europarecht beschäftigen muss.«
Martin Eckstein, SAE 2/10
»Sicher ist jedoch, dass der "Schwarze" in den zahlreichen Zweifelsfragen, die sich bei der Auslegung des EG- und des EU-Vertrags stellen mögen, ein Ort zuverlässiger und weiterführender Auskunft ist und bleiben wird.«
Präsident des EuGH Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Vassilios Skouris, EuR 3/09
»Der Kommentar ist sowohl für den Praktiker als auch für den Studierenden und generell für am Europarecht Interessierte äußerst empfehlenswert und deckt alle Gebiete des Europarechts in profunder Weise ab.«
Christian Dick, Paneuropa Österreich 1/09
»Das vorliegende Standardwerk wird...Wissenschaft und Rechtspraxis reichhaltig befruchten.«
Prof. Dr. Jan Bergmann, VBlBW 7/09
»Aufgrund der geordneten Gliederung und der hervorgehobenen Schlagworte findet sich der Leser schnell und gut zurecht...Der Kommentar ist somit eine Hilfe für jeden Juristen, der sich mit Europarecht beschäftigt.«
Ass.Jur.Corianna Hartrampf, der freie beruf 1-2/09
»Der "Schwarze" ist europäischer Standard in der Kommentarliteratur und ist zur Lösung jedweden europäischen Rechtsproblems unverzichtbar.«
Wolf-Georg Schärf, Österreichisches Anwaltsblatt 10/09
»eine wirklich umfassende und vorzügliche Kommentierung...größte Verlässlichkeit der Aussagen, präzises Aufgreifen und Abhandeln unzähliger Einzelfragen mit Gewinn für Wissenschaft und Praxis.«
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling, DVBl 10/09
»umfassende und dennoch handliche Kommentierung des gesamten Europarechts...Der Kommentar erläutert das gesamte Gemeinschaftsrecht und wird daher als Hilfsmittel für alle europarechtlich engagierten Praktiker unentbehrlich sein.«
Markus C. Kerber, www.europolis-online.org Dezember 2008
»umfassende und dennoch handliche Kommentierung des gesamten Europarechts...Der Kommentar erläutert das gesamte Gemeinschaftsrecht und wird daher als Hilfsmittel für alle europarechtlich engagierten Praktiker unentbehrlich sein.«
Markus C. Kerber, www.europolis-online.org Dezember 2008
»Den besonderen Wert des Kommentars macht...die erschöpfende Erfassung und Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH aus.«
Monatsinfo forum vergabe e.V. 4/09
»eine wertvolle Hilfe beim Übergang vom geltenden zum möglicherweise künftig geltenden Recht.«
Sammelrundschreiben des Niedersächsischen Landkreistags 601/09
»Der "Schwarze" ist ein "Muss" für jeden, der Europarecht anwendet.«
Mitteilungen der Notarkammer Koblenz 1/09
»Der EU-Kommentar von Schwarze hat auch in der Neuauflage seine Stellung als kompaktes Standartwerk im deutschsprachigen Bereich bekräftigt.«
www.gtai.de Februar 2009
»Für jeden, der Europarecht anwendet, ist dieses Werk einfach unentbehrlich.«
Fachliteratur & Service, Zentralverband Deutsches Baugewerbe 1/09
»Wer in der Zeit der Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Europäischen Union die Neuauflage eines EU-Kommentars vorlegt, muss nicht nur Mut haben, sondern auch das Geschick, in der Ungewissheit Sicherheit zu schaffen, soweit es möglich ist. Beides ist der Neuauflage des EU-Kommentars zu bescheinigen...Wer sich schnell und zuverlässig über den aktuellen Stand des Gemeinschaftsrechts informieren will, kommt am "Schwarze" nicht vorbei.«
Dr. Otmar Philipp, EuZW 6/09
»Wer im Rahmen der juristischen Ausbildung das Glück hat, mit diesem Kommentar arbeiten zu dürfen, kann mit Recht beaupten, eine der ausgewogensten Erkenntnisquellen hinsichtlich Detailgenauigkeit und erforderlichen Umfangs der Darstellung vor sich zu sehen. Natürlich enthält das Werk auch zahlreiche praktische und sogar prozessuale Hinweise, aber die wissenschaftliche Prägnanz ist maßgeblich für diesen Kommentar und wegweisend für Konkurrenzprodukte. Die Entwicklung eigener Lösungen und Ansätze zu den abgebildeten Zweifelsfragen wird durch die Arbeit mit diesem Werk gefördert und die assoziative Vertiefung der Materie gelingt effektiv bereits während der Lektüre. Insgesamt sind die schon für die erste Auflage verteilten Lorbeeren auch für die Neuauflage berechtigt und man kann gar nicht anders als diesen Kommentar zur Lektüre und vor allem zur Nutzung empfehlen.«
Dr. Benjamin Krenberger, www.studjur-online.de April 2009
»Wer im und mit dem Unions- und Gemeinschaftsrecht arbeitet, wird in Zukunft den Schwarze brauchen. Er ist in jeder Hinsicht zu empfehlen.«
Präsident des BGH Prof. Dr. Günter Hirsch, NVwZ 12/01
»gute Chancen, zum Palandt des Europarechts zu werden.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Graf Vitzthum, JZ 4/01
»Insgesamt ist es den Autoren um Schwarze gelungen, auf Anhieb ein unverzichtbares Standardwerk zum Europarecht zu etablieren.«
RA Dr. Dieter O. Reich, NJW 12/02
»Der Kommentar kann für die Praxis und Wissenschaft sehr empfohlen werden.«
Prof. Dr. Hans-Werner Rengeling, DVBl 7/01
»ein durchaus empfehlenswerter Handkommentar zu dem EU-Recht.«
Die Aktiengesellschaft 10/02
»Die hohe Qualifikation der Kommentatoren, Handlichkeit und Aktualität des Kommentars selbst sowie die praxisfreundliche Ausrichtung lassen am Erfolg dieser neuen Kommentierung nicht zweifeln.«
Reinhard Resch, Recht der Arbeit 4/01
»Dem Kommentar ist zu wünschen, dass er in der Praxis für das EU-Recht dieselbe Rolle wie der ›Palandt‹ für das BGB spielen möchte.«
Claus Dieter Ehlermann, Süddeutsche Zeitung 81/01
»Der Schwarze-Kommentar mit seinem schwarzen Einband – nomen est omen – wird deshalb zu den Standardwerken des europäischen Rechts gehören.«
Siegbert Alber, Europarecht 4/01
»Das vorliegende Werk ist für jeden Praktiker und Wissenschaftler ein unverzichtbares Instrumentarium in der täglichen Arbeit.«
Metin Akyürek, Zeitschrift für Öffentliches Recht 3/02
»Im europarechtlichen Gestrüpp erweist sich der Kommentar als kompetenter Führer.«
Elke Bohl, FAZ 168/01