Die Aufklärung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist abhängig von einer aussagekräftigen Anzeige, die für den Hinweisgeber (Whistleblower) häufig soziale und rechtliche Konsequenzen oder sogar das Karriereende zur Folge hat. Bei Verfahren zur Aufklärung von Fehlverhalten sind daher Schutzmechanismen
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