Herausgegeben vom Institut für faire Schadensregulierung GmbH, vertreten durch RAin Melanie Mathis, FAVerkR, RA Dr. Axel A. Thoenneßen, FAMedR, FAVerkR u FAVersR
Bei der halbjährlich stattfindenden Fachtagung Personenschaden (Mai in Köln und November in Berlin) geht es um die Auslotung von Anspruch und Ersatzpflicht beim Personenschaden: Was bedeutet es, dass der Schädiger bzw die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung die beim Anspruchsteller eingetretene Einbuße in vollem Umfang auszugleichen hat, nicht mehr, aber auch nicht weniger?