Gesundheitsrecht und Gesundheitswissenschaften

Herausgegeben von Prof. Dr. Bernhard Badura, Dr. Klaus Engelmann, Prof. Dr. Dieter Hart, Prof. Dr. Dr. Heiner Raspe

Die Reihe vereinigt in programmatischer Absicht Gesundheitsrecht und Gesundheits-wissenschaften. Sie führt beide Disziplinen und ihre jeweilige Praxis zusammen, ist auf Intra- und Interdisziplinarität ausgerichtet und will auch gesundheits- und gesundheits-rechtspolitischen Anliegen ein Forum eröffnen. Sie schließt eine Lücke des existieren-den, eher disziplinär ausgerichteten Reihenangebots.
Die Praxis des Gesundheitswesens und seines Rechts eilt in ihrem anwendungsbezoge-nen und organisatorischen Einfallsreichtum der wissenschaftlichen Bearbeitung häufig voraus. Sie stellt die Rechtsanwendung vor interpretatorische und Recht schaffende Steuerungsprobleme. Das gilt sowohl für das Medizin- wie das Gesundheitsrecht. Es ist deshalb eine vornehmliche Aufgabe der Reihe, sich solchen (rechts)praktischen Prob-lemen zu stellen, insbesondere die Rechtsanwendungspraxis des Gesundheitsrechts zu thematisieren und auf ihre Abstimmungsnotwendigkeit zum Medizinrecht zu untersu-chen. Normbildungs- und Normimplementationsfragen intradisziplinär und theorie-/praxisorientiert zu bearbeiten, ist ein vordringliches Anliegen, für dessen Einlösung sich die Reihe anbietet.


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