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Fuchs

Avantgarde und Erweiterter Kunstbegriff

Eine Aktualisierung des Kunst- und Werkbegriffs im Verfassungs- und Urheberrecht
Nomos,  2000, 179 Pages

ISBN 978-3-7890-6956-7


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The work is part of the series Nomos Universitätsschriften – Recht (Volume 358)
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Der Erweiterte Kunstbegriff eines Joseph Beuys (»Jeder Mensch ein Künstler!«) kann von Art. 5 Abs. 3 GG erfaßt werden, auch ohne den Schutzbereich beliebig auszudehnen. Die Werke der Avantgarde – wie die ready mades von Marcel Duchamp, die scheinbaren Plagiate der Appropriation-Art oder die monochrome Malerei – lassen sich sehr wohl urheberrechtlich schützen. Vorausgesetzt: individuelle Kunstbegriffe und Werkkathegorien (Fundamentalkonzeptionen) werden in die Auslegung der Rechtsbegriffe einbezogen. Ein aktueller Ansatz zur Definition der bildenden Kunst im Verfassungs- und Urheberrecht wird aus der Kunstentwicklung des 20. Jahrunderts und der neueren Kunsttheorie hergeleitet. Die zeitgemäße Umschreibung künstlerischer Tätigkeit dient der Abgrenzung bei politischer Kunst und Werbung (Benetton) und formuliert objektivierbare Kriterien für die werkgerechte Interpretation zeitgenössischer Kunst.