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Hannes

Bürgergeld-V

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld
Handkommentar
Nomos,  2. Edition 2023, 247 Pages

ISBN 978-3-7560-0349-5

59,00 € incl. VAT
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Der Handkommentar
Die Regelungen zur Einkommens- und Vermögensberechnung prägen die Anwendungspraxis des SGB II. Praktisch bei jeder Prüfung des SGB II-Hilfebedarfs wird auf die Vorgaben der Verordnung zurückgegriffen. Die Berechnungs- und Anrechnungsfragen sind aufwändig und streitträchtig. Der Handkommentar von Miriam Hannes bietet Praktiker:innen als einziger Print-Kommentar Orientierung und präzise Erläuterungen. Die einschlägige Rechtsprechung ist schnell auffindbar und muss nicht erst aus den Kommentierungen der §§ 11 ff. SGB II herausgesucht werden.

Die Neuauflage zur Bürgergeldreform
Die 2. Auflage erscheint passgenau zur Bürgergeldreform und berücksichtigt alle Folgeänderungen, ebenso die Fülle an neuen Entscheidungen durch die Sozialgerichtsbarkeit.

Die Vorteile auf einen Blick
• Sämtliche Vorschriften der Bürgergeld-V in ihrer vorgegebenen Reihenfolge und im Zusammenhang kommentiert
• Fachliche Weisungen der BA durchgängig berücksichtigt
• Praxisgerechter Schwerpunkt: Berechnung des Hilfebedarfs von Selbständigen
• Große Anzahl von Einzelfällen, Prüfungsschemata und Praxishinweisen integriert
• Abgestimmt auf die Bürgergeldreform

Rechtssichere Argumente
Der Handkommentar gibt Raum für eine vertiefte Auseinandersetzung, die bislang noch ungeklärte Rechtsprobleme überzeugend löst. Die gesetzgeberischen Motive sind durchgängig berücksichtigt und in einem Materialienanhang griffbereit dokumentiert. Hiervon profitieren Rechtsanwält:innen und Sozialverbände, Mitarbeiter:innen der Agenturen für Arbeit und sonstigen SGB II-Träger sowie Sozialrichter:innen.

Stimmen zur Vorauflage

»Die Kommentierung ist daher insbesondere für die Praktiker sowohl in Anwaltschaft als auch Richterschaft sowie in Sozialverbänden bei SGB II-Trägern äußerst hilfreich.«
Jeannette Breitkopf-Schönhauser, Sozialrecht aktuell 2/2020, 64
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