englischAs a pioneer work the paper examines to what extent during the control and enforcement of the German statutory minimum wage collected pieces of evidence can be used for proof of criminal and administrative offenses. It draws the conclusion, that the current way of control and sanctions regarding the minimum wage by the customs authority violates the ordinary law and even the German constitution: For instance is it contrary to law to control employers without any substantiate suspicion. Controlled persons are to be instructed about their right to remain silent. The obligation to create and provide self-incriminating documents requires the exclusion of this evidence for the proof of criminal and administrative offenses. By illuminating those and several other potential breaches of law by the customs authority, the employers will be empowered to defend themselves more efficient against illegal controls.
Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können.