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Mercker

Die Katalogbildfreiheit

Die Regelungen in den Urheberrechtsgesetzen des deutschsprachigen Raumes
Nomos,  2006, 231 Pages

ISBN 978-3-8329-2110-1


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The work is part of the series Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht (Volume 3)
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Die Reproduktion ist das Wesen der Moderne (Roland Barthes). Die Erlebbarkeit von Kunst ist dadurch nicht mehr an einen Ort gebunden. Auf einigen Gebieten – insbesondere auf dem Gebiet der digitalen Photographie – ist es heute möglich, durch die Reproduktion einen Werkgenuss zu vermitteln, der dem Original entspricht, wenn nicht sogar übertrifft.
Das Katalogbildprivileg des Paragraphen 58 UrhG, das die erlaubnis- und vergütungsfreie Abbildung von Kunstwerken zulässt, ist in seiner Weite rechtspolitisch umstritten. Erstmals wird hier die Regelung der Katalogbildfreiheit grundlegend aufgearbeitet und damit die Frage der zulässigen Abbildung von Kunstwerken in Praxis und Theorie eingeordnet. Gleichzeitig werden rechtsvergleichende Vorschläge zu einer wünschenswerten Weiterentwicklung dieser Privilegierung angeboten: Für eine umfangreiche Nutzung ist dem Urheber grundsätzlich ein Vergütungsanspruch einzuräumen.
Der Autor ist als Rechtsanwalt und Spezialist für Kunst- und Stiftungsrecht in München mit den angesprochenen Fragestellungen in der täglichen Praxis beschäftigt. Er ist Autor der regelmäßig im Kunstmarkt und Feuilleton erscheinenden Kolumne zum Kunstrecht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sowie Autor zahlreicher weiterer Veröffentlichungen zum Kunst- und Stiftungsrecht.

»Der Autor verweist in seinem insgesamt auf verständliche und praxisgerechte Darstellung der Probleme orientierten Werk auch auf Vereinbarungen zwischen den deutschen Museen und der die bildenden Künstlerinnen und Künstler vertretenden Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in einem einschlägigen Gesamtvertrag nebst Einzelvertrag, der die Grundlage für einen gedeihlichen Interssenausgleich bietet...Insgesamt bietet die Arbeit von Mercker wichtige Hilfestellungen für die Praxis, die mehr über die Hintergründe, aber auch die Grenzen der Katalogbildfreiheit erfahren will.«
Prof. Dr. Gerhard Pfennig, UFITA II/07