Die Rechtsstellung der obligatorisch Berechtigten im öffentlichen Baurecht
ISBN 978-3-7890-4527-1
Es ist ein in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der weit überwiegenden Literaturmeinung anerkannter Grundsatz, daß nur dinglich Berechtigte wie Grundstückseigentümer oder Nießbraucher durch baurechtliche Normen geschützt werden und deshalb nur dieser Personenkreis zur Erhebung der Baunachbarklage berechtigt ist. Mieter und Pächter werden darauf verwiesen, Ansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend zu machen. Dieser Ausschluß obligatorisch Berechtigter ist entgegen der herrschenden Auffassung weder aus verfahrensrechtlichen Erwägungen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Vielmehr ist nach dem Schutzzweck der jeweiligen Norm zu differenzieren und Mietern und Pächtern jedenfalls aus baurechtlichen Normen mit immissionsschützendem Gehalt Nachbarschutz zu gewähren.