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Die Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung - § 209 II Nr. 5 BGB -

Nomos,  1996, 116 Pages

ISBN 978-3-7890-4180-8


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The work is part of the series Nomos Universitätsschriften – Recht (Volume 205)
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Die Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung hat eine außerordentliche praktische Bedeutung. Da § 209 II Nr. 5 BGB jedoch unstreitig von einem überholten Verständnis des Vollstreckungsrechts ausgeht, war eine umfassende Aufarbeitung dringend notwendig. Erstmals wird berücksichtigt, daß nur solchen Maßnahmen verjährungsunterbrechende Wirkung beigemessen werden darf, die der Schuldner auch zur Kenntnis nehmen kann. § 209 II Nr. 5 BGB wird daher als zeitlich gestreckter Unterbrechungstatbestand gesehen. Die dogmatisch stimmigen und prozessual handhabbaren Erkenntnisse sind sowohl in der Praxis als auch bei gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der Verjährung bedeutsam.