englischThe liability of cartel facilitators, i.e. undertakings that are neither competing on the market nor have a product related connection to it, was first confirmed by the ECJ in its AC-Treuhand decision. Against this background, this thesis examines the possibilities of subjecting cartel facilitators to European Antitrust Law. Based on a game-theoretic analysis, the author develops a consistent theory of harm invoked by cartel facilitators and examines its applicability in the public and private enforcement of antitrust law.
Die kartellrechtliche Verantwortlichkeit externer Kartellunterstützer, d.h. von Unternehmen, die nicht in Wettbewerb zu den auf einem bestimmten Markt tätigen Unternehmen stehen und auch kein produktbezogenes Verhältnis zu dem Markt aufweisen, wurde seitens des EuGH erstmals in der Rs. AC-Treuhand bejaht. Diese Arbeit nimmt die Entscheidung zum Anlass, die Möglichkeiten der Erfassung externer Kartellunterstützer zu untersuchen. Unter Rückgriff auf eine spieltheoretische Analyse der Problematik wird eine Schadenstheorie externer Kartellunterstützer entwickelt und auf ihre Anwendbarkeit sowohl im bußgeldrechtlichen als auch im kartellzivilrechtlichen Kontext hin überprüft.