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Özaydin

Notwehr und Notstand im deutsch-türkischen Rechtsvergleich

Unter Berücksichtigung französischer und italienischer Rechtstraditionen
Nomos,  2015, 284 Pages, E-Book

ISBN 978-3-8452-4269-9

74,00 € incl. VAT
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Seit 1858 erfolgt die Reformierung des türkischen Strafgesetzbuches (tStGB) infolge von Einflüssen aus dem Westen. Während bereits das 3. Strafgesetzbuch aus der Zeit des osmanischen Reiches im Jahre 1858 nach dem Vorbild des französischen StGB von 1810 entstand, wurde das tStGB von 1926 nach dem Vorbild des italienischen StGB von 1889 entwickelt. Das am 01.06.2005 in Kraft getretene neue tStGB entstand demgegenüber unter dem starken Einfluss des deutschen Strafgesetzbuches (dStGB).
Interessant erscheint insbesondere der Vergleich des türkischen und deutschen Notwehrrechts. Schließlich stellt die Notwehr ein in allen Kulturstaaten anerkanntes Instrument dar, wobei freilich Einzelheiten kulturspezifisch unterschiedlich verstanden werden.
Festzustellen ist, dass die türkische Notwehrnorm nach Art. 25 I des neuen tStGB gegenüber der Regelung im alten tStGB nach Art. 49 I Ziff. 2 erhebliche Änderungen aufweist und diese insbesondere unter dem Einfluss des dStGB erfolgten. Ob der türkische Gesetzgeber es dabei aber auch geschafft hat, sich von eigenen kulturellen Wertvorstellungen komplett zu lösen, bleibt fraglich.