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Kianfar

Sachfotografie und Hausrecht

Rechtliche Grenzen der Propertisierung
Nomos,  2015, 235 Pages, E-Book

ISBN 978-3-8452-5771-6

59,00 € incl. VAT
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Gehört die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentümer?
Ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentümer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentümer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschließlichkeitsrecht normiert zu sein.
Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschließlichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschließlichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentümers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird überprüft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten übertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind.

»Mina Kianfar hat nicht nur eine überzeugende Diskussion von ›Sachfotografie und Hausrecht‹ vorgelegt, sondern auch einen beachtlichen und lesenswerten Beitrag zur dringend benötigten juristischen Propertisierungsforschung geleistet.«
Dr. Michael Goldhammer, ZGE 2018, 118

»eine ausgesprochen lesenswerte Arbeit. Das klar strukturierte Werk ist verständlich geschrieben und mit einer angemessenen Nachweisdichte ausgestattet, die eine weitere Recherche auch zur jeweils anderen Ansicht poblemlos ermöglicht.«
Notarass. Dr. Stephan Szalai, ZUM 2017, 88

»Die Autorin befasst sich in ihrem Werk mit der dogmatischen Einordnung neuer Ausschließlichkeitsrechte am Beispiel des Rechts am Bild und die Übertragbarkeit dieses Rechts auf Internetsachverhalte... Dabei bietet das Werk nicht nur einen [...]