Refresh

0 Hits

Köck | Hofmann | Möckel

Verringerung der Salzbelastung in der Flussgebietseinheit Weser

Rechtliche Anforderungen an die Errichtung und Nutzung einer Rohrfernleitung zur Einleitung von Salzabwässern in Gewässer
Nomos,  2011, 136 Pages

ISBN 978-3-8329-6236-4


Our continuation service: You will receive new series titles or new editions automatically and without obligation to purchase. If you wish to do so, you can mark it in the shopping cart.

The work is part of the series Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht (Volume 16)
38,00 € incl. VAT
Also available as eBook
38,00 € incl. VAT
Available
Add to shopping cart
Add to notepad
 Further options for registered users

Seit etwa 100 Jahren wird im Werragebiet an der hessisch-thüringischen Grenze Bergbau betrieben, um Kalidünger zu gewinnen. Bei dieser Kaliproduktion fallen ca. 2/3 der Fördermenge (ca. 20 Mio. t) als Salzabfälle an, wobei man die festen Abfälle zumeist aufhaldet, während die Salzabwässer aus der Kaliproduktion und von den Halden entweder in die Werra eingeleitet (seit etwa 100 Jahren) oder in den Untergrund versenkt (seit etwa 75 Jahren) werden. Nicht erst heute sind Einleitung und Versenkung jedoch umstrittene Entsorgungswege und der Änderungsdruck hat sich insbesondere durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstärkt, nach der Qualitätsziele für die Gewässer in verbindlichen Schritten spätestens bis 2027 erreicht werden sollen.
Ein seit 2009 von den Ländern Hessen und Thüringen eingesetzter Runder Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ ist mit der Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Salzbelastung in Werra und Weser beauftragt. Eine der vom Runden Tisch erwogenen Maßnahmen ist die Errichtung und Nutzung einer Rohrfernleitung zur Ableitung der Salzabwässer in die (Mittel- bzw. Unter-) Weser, in das Flussästuar der Weser bzw. in die Nordsee.
Das vorliegende Werk befasst sich im Auftrag des Runden Tisches mit den rechtlichen Anforderungen, die an eine solche Rohrfernleitung zu richten sind und klärt die Voraussetzungen „dem Grunde nach“, prüft also keine konkreten Trassenvarianten. Behandelt werden verfahrensrechtliche, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und meeresschutzrechtliche Fragen. Auf der Grundlage dieses Rechtsgutachtens, wie auch anderer fachlicher Expertisen, hat der Runde Tisch zwischenzeitlich mit großer Mehrheit die „Pipeline“-Lösung empfohlen.