»wird man bei der aufmerksamen Lektüre dieses Werkes zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich hierbei um eine ausgezeichnete Dissertation handelt, mit welcher sich der Autor einer umstrittenen Thematik mit einer sehr nuancierten Argumentation nähert. Zudem liefert Braun auch gleich ein Gesamtsystem des internationalen Investitionsschutzrechts mit, wodurch er seine Belesenheit in dieser Materie nachdrücklich unter Beweis stellt. Ein empfehlenswertes Buch!«
Peter Hilpold, ZaöRV 74/14

»Ich habe die Abhandlung zur partiellen Subjektivität des Investors im Internationalen Investitionsrecht mit großem Interesse gelesen. Die Arbeit zeichnet sich durch eine hohe sprachliche Qualität und eindrucksvolle wissenschaftliche Belegung aus. Die klare Darstellung macht es leicht, den Gedanken des Autors zu folgen und lässt die Lektüre zu einem Genuss werden. Durch extensive Belegung der jeweiligen Aussagen mit wissenschaftlichen Referenzen stellt Braun seinen Text immer wieder in den Kontext der Literatur zum Investitionsrecht und verschafft dem Leser durch ausführliche Zitate die Möglichkeit des Vergleichs mit anderen Perspektiven. Einen großen Vorteil zieht die Darstellung sicherlich auch aus den Erfahrungen des Autors im Rahmen seiner Tätigkeit in der innerhalb der Bundesregierung federführenden Einheit für Investitionsschutzverträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und den so gewonnenen Einblicken in Gestaltung, Verhandlung und raison d'être von Investitionsschutzverträgen. Nicht zuletzt auch aufgrund dieser einzigartigen Einblicke und Erfahrungen des Autors wird die Abhandlung zukünftig mit Sicherheit zu einer Referenz werden, die Bestand hat. Nicht in vielen Rechtsgebieten ist die Praxis der Dogmatik so voraus wie im internationalen Investitionsrecht beziehungsweise Investitionsschutzrechts-Schiedsverfahren. Die Publikation von Braun leistet einen wesentlichen Beitrag zur dogmatischen Durchdringung der Materie und wird dazu beitragen, die Rechtsstellung des Investors als Akteur des Internationalen Investitionsrechts in der Dogmatik zu stärken und zu verfestigen. Sie leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der rasch fortschreitenden Entwicklung des Rechtsgebiets.«
Ruth Mosch, SchiedsVZ 2013