»Alles in Allem darf der Rezensent zusammenfassend festhalten, dass die hier vorgestellte, lesenswerte Festgabe auch für die zeithistorische juristische Forschung einen reichen Ertrag bietet.«
Prof. Dr. Filippo Ranieri, JoJZG 2/11

»Entspricht sehr gut den Interessen und Leistungen des Geehrten, dem sich alle für die gemeinsame Zeit auch über den Tod hinaus tief verpflichtet fühlen. Sein umfangreiches literarisches Erbe ist in einem Schriftenverzeichnis (1047-1053) und in einer Übersicht über von ihm betreute Habilitationen (Ina Ebert) und Dissertationen zum dauerhaften Gedächtnis zusammengefasst.«
Gerhard Köbler, Zeitschrift für Rechtsgeschichte 2009