»kann die Lektüre dieses Buches und die Auseinandersetzung mit seinen umfassenden Beiträgen und ihren Befunden sowie zahlreichen weiterführenden Literaturnachweisen, die mehr als eine bloße Momentaufnahme des Kernenergierechts liefern und ebenso als Nachschlagewerk dienen können, uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Simon Oehlmann, LL.M., EurUP 6/08