»auch für an Kinderrechten interessierte Philosophinnen und Philosophen von Interesse.«
Philosophischer Literaturanzeiger 2/2022, 157

»ein wichtiges und notwendiges Werk, das mit Sicherheit einen festen Platz einnehmen wird, wenn es um die juristische Rezeption und angemessene Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland geht. Aber auch für kinderrechtlich interessierte Nicht-JuristInnen ist das Handbuch eine Fundgrube, auf die sie sich bei ihrer Arbeit stützen und aus der sie zahlreiche Anregungen erhalten können.«
Prof. Dr. Jörg Maywald, zfmr 1/2021

»Das Handbuch vermittelt einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wurden, und weist auf offene Baustellen hin.«
Prof. Dr. Manfred Liebel, socialnet.de Juni 2020

»Ein besonders empfehlenswertes Handbuch, nicht nur für Rechts- und Sozialwissenschaftler, sondern insbesondere auch für diejenigen, die in der Praxis mit der Verwirklichung der Kinderrechte befasst sind. Das Werk ist eine umfassende Handreichung und zugleich Diskussionsgrundlage, wie gerade auch in der Zukunft die „Kinderrechte“ wirksam umgesetzt werden können.«
Jeanette Breitkopf-Schönhauser, SRa 6/2020, 296

»Die Beiträge beschränken sich nicht auf eine Darstellung des deutschen Rechts, sondern zeigen auch Spannungsverhältnisse zur Kinderrechtskonvention und Reformbedarf auf. Sie geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und lassen so ein Gesamtbild der Kinderrechte und ihrer Umsetzung in Deutschland entstehen, das aufgrund der ähnlichen Herausforderungen auch für Leser aus anderen Ländern durchaus aufschlussreich ist. Das Handbuch bietet damit einen wertvollen Behelf für Praktiker und zugleich Anregungen und eine fundierte Grundlage für eine weitere wissenschaftliche Befassung mit den Kinderrechten.«
Philip Czech, NLMR 3/2020, 241

»Dem Handbuch gebührt der Verdienst, die UN-KRK ins Zentrum seiner Betrachtung zu stellen und aus ganz verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Dabei wird konkret aufgezeigt, welche Umsetzungsdefizite es gesetzlich, aber auch in der praktischen Rechtsanwendung in verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts noch gibt. Die Darstellung zeigt so auch die Fortschrittlichkeit der UN-KRK auf, in der schon vor 30 Jahren aus dem Blickwinkel des Kindes grundrechtsähnliche Rechte sowie Beteiligungs- und Schutzrechte formuliert wurden, die trotz aller Fortschritte und Gesetzesänderungen bis heute noch nicht vollständig im deutschen Recht implementiert sind. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden, sowohl zur kritischen Betrachtung des eigenen Rechtsgebiets aus dem Blickwinkel der UN-KRK als auch für eine knappe Zusammenfassung anderer Rechtsgebiete mit kritischer Würdigung aus der spezifischen Sicht der UN-KRK. Iven Köhler, Richter am OLG Frankfurt a.M..«
Arno Mohr, pw-portal.de September 2020, ZKJ 2020, 363