»Der Verfasser stellt zusammengenommen die rechtlich nur schwerlich zusammentragbaren Konturen der Stiftung öffentlichen Rechts vor, kreist diese Rechtsform ein und grenzt sie von der Stiftung privaten Rechts sowie von den Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ab... In der Gesamtschau ist das Werk über die speziellere Gutachtenfrage hinaus auch insoweit als allgemeiner Ratgeber zu empfehlen, soweit man - unabhängig von der Rundfunkmaterie - eine Antwort auf eine Rechtsformenwahl im Bereich des Stiftungsrechts mit Abgrenzung zu anderen Organisationsformen wissenschaftlich oder praktisch zu treffen hat. Durch den klar gewählten Aufbau ist Stettners Werk sowohl als allgemeiner wie auch spezieller Ratgeber gut nutzbar.«
Sven Eisenmenger, AöR 3/13