»gewährleistet gerade für den Praktiker durch die alphabetische Gliederung und das ausführliche Stichwortverzeichnis den schnellen Zugriff. Durch die Berücksichtigung auch des Sozialstrafrechts und die gewählte Form als ›echter‹ Kommentar erreicht das Werk gegenüber den vorhandenen Handbüchern zum Arbeitsstrafrecht ein Alleinstellungsmerkmal. Den Autoren und Herausgebern ist im Ganzen ein gelungenes Werk geglückt, dem eine große Leserschaft zu wünschen ist. Der Kommentar kann sowohl dem Praktiker wie auch dem in diesem Querschnittsbereich tätigen Wissenschaftler uneingeschränkt empfohlen werden.«
RA Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, NZA 2021, 1393

»Die Vielzahl der von den Autoren aufgegriffenen Vorschriften ist beeindruckend. Auch eher entlegene Tatbestände werden behandelt, ersichtlich soll die Beratungspraxis bei keiner Frage allein gelassen werden. Das Buch kann aber auch guten Gewissens Arbeitgebern empfohlen werden. Ein Blick in den Kommentar dürfte manchem in nicht wenigen Fällen Ärger mit Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden ersparen.«
Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, fachbuchjournal 4/2021, 48

»Mit dem Schnittstellen-Kommentar für Arbeits-, Sozial- und Strafrecht haben die drei Herausgeber Manfred Parigger, Rüdiger Helm und Eckart Stevens-Bartol eine Herkulesaufgabe bewältigt. Sie vereinen einerseits die wichtigsten Paragraphen aus 51 relevanten Gesetzestexten in einem Band und haben dafür renommierte Autoren gewinnen können. Andererseits haben sie den Adressatenkreis im Blick halten müssen, nämlich neben den Anwendern der genannten Rechtsgebiete in Justiz und Anwaltschaft vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Personalabteilungen, die alle an dieser Schnittstelle arbeiten. Das Ziel ›zum Abbau der Strafrechtsferne von Arbeits- und Sozialrechtlern und der Arbeits- und Sozialrechtsferne der Strafrechtler‹ beizutragen, ist mit diesem Großkommentar ein großes Stück näher gerückt. Jetzt gilt es ihn zu nutzen.«
RA Dr. Stephan Beukelmann, StraFo 5/2021

»Ein spannendes Projekt und wer Fragen strafrechtlicher Art als Arbeits- und Sozialrechtler hat, ist hier gut bedient.«
RA Jens Peter Hjort, FAArbR, Dies und Das 4/2021

»Dieses Buch war überfällig.«
Rudolf Buschmann, AuR 10/2021, 418

»Das Konzept des Buches überzeugt. Es eröffnet dem Strafrichter durch die Verbindung verschiedener Rechtsgebiete eine Perspektive, die er in seinem normalen Dezernat eher selten vorfindet.«
Hasso Lieber, RohR 2/2021, 77