»Aufgrund der Bedeutung von Schwangerschaft, Mutterschaft und Kindeserziehung in der arbeitsrechtlichen Praxis gehört dieser Kommentar in die Fachbibliothek eines jeden arbeitsrechtlichen Praktikers. Dies gilt sowohl für Personalverantwortliche in Unternehmen, beratende Anwälte und Betriebsräte, als auch für den arbeitsrechtlichen Verbandsjuristen oder Gewerkschaftssekretär. Auch für langjährige Nutzer des Kommentars lohnt sich aufgrund der hohen Aktualität die Anschaffung der Neuauflage. Corona hat insbesondere in diesem Bereich einiges ›durcheinandergewirbelt‹.«
Prof. Dr. Alexander Eufinger, NZA 2022, 464

»Die Darstellung ist sehr praxisbezogen und es werden zahlreiche mögliche Anwendungsprobleme erörtert, für die ausführliche Hinweise gegeben werden. Besonders nützlich sind die enthaltenen Checklisten, welche auch für Nichtjuristen eine Verwendung des Kommentars erleichtern. Der Band bietet eine wertvolle Orientierung für den juristischen Praktiker sowie für Mitarbeiter von Betrieben und Behörden, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Zudem liefern die Ausführungen Anstöße für die wissenschaftliche Diskussion und die Rechtsetzung. Insgesamt bietet der Handkommentar eine fundierte juristische Hilfe zur Lösung der vielfältigen Probleme auf diesem Gebiet.«
bibliomaniacs.de Februar 2023

»Fazit: Wer sich in der Praxis der Personalverwaltungen und -vertretungen, den wichtigen Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschaft und Kindeserziehung usw. auseinandersetzen muss, dem kann wärmstens empfohlen werden, das hier rezensierte Buch zur Hand zu nehmen. Das Werk ist dabei nicht nur ein unerlässlicher Begleiter für die praktische Arbeit, denn es bietet auf alle möglichen Fragen zuverlässige und schnelle Antworten. Auch dem wissenschaftlich orientierten Nutzer dienst es dank seiner Ausführlichkeit und der zahlreichen Verweisungen als eine äußerst nützliche Grundlage bei seinen Nachforschungen. Der Kommentar darf in keiner Bibliothek von Behörden oder Personalräten fehlen. Aber auch derjenige, der sich als Prozessvertreter oder im Rahmen der Aus- und Fortbildung mit der Materie beschäftigt, wird großen Gewinn aus dem ›Rancke/Peppig‹ ziehen.»
Dr. Maximilian Baßlsperger, ZBR 7-8/2022

»Insgesamt hinterlässt das Werk einen sehr guten Eindruck, insbesondere findet auch der nicht so im Arbeitsrecht Bewanderte einen schnellen Zugang zur Materie. Wer sich mit entsprechenden Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschaft und Kindeserziehung auseinanderzusetzen hat, ist mit dem Rancke also sehr gut beraten.«
Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, fachbuchjournal 2/2022

»ganz auf der Höhe der Zeit und bewährt sich aufs Neue als wichtiger Ratgeber.«
Dr. Klaus Ritgen, Der Landkreis 7/2022

»Der Kommentar ist für die tägliche Arbeit als nützliches Nachschlagewerk ausdrücklich zu empfehlen.«
Peter Schimanski, ZfF 10/2022

»Hervorzuheben sind schließlich noch die ergänzenden Hilfestellungen, die der Kommentar dem Leser bietet. Dazu gehören etwa Praxisbeispiele und -hinweise, die vom übrigen Text abgegrenzt, in die jeweiligen Kommentierungen integriert sind. Darüber hinaus sind besonders die umfangreichen Checklisten (etwa zu Elterngeld und Elternzeit, Teil 2, Anh. BEEG), die Synopse zwischen Alt- und Neufassung des BEEG (Teil 2, Synopse BEEG), den Überblick erleichternde tabellarische Übersichten (etwa Teil 5, Vorbem., Rn. 15 zu Freistellungsansprüchen nach FPfZG und PflegeZG) sowie Formulierungsbeispiele (etwa zum Elternzeitverlangen, Teil 2, § 16 BEEG, Rn. 2) besonders hervorzuheben. Die Ausführlichkeit der Bearbeitungen unter Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung und seine – besonders durch die genannten Hilfestellungen zum Ausdruck kommende – Praxisorientierung machen den Handkommentar in der täglichen Arbeit zu einem überaus nützlichen Begleiter in der Bearbeitung sämtlicher Problemstellungen rund um Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit, aber auch betreffend Pflegezeit und Familienpflegezeit. Insofern ist der nunmehr als ›Rancke/Pepping‹ abzukürzende Kommentar allen, die mit diesen Rechtsbereichen befasst sind, vollends zu empfehlen: Ein Handkommentar im besten Sinne!«
Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., dierezensenten.blogspot.com März 2022

Stimmen zu den Vorauflagen

»Dieser Handkommentar sollte in keiner Bibliothek von Behörden oder Personalräten fehlen. Aber auch derjenige, der sich als Prozessvertreter oder im Rahmen der Aus- und Fortbildung mit der Materie beschäftigt, wird großen Gewinn aus dem ›Rancke‹ ziehen. Das Werk ist ein unerlässlicher Begleiter für die praktische Arbeit. Es bietet auf alle möglichen Fragen zuverlässige und schnelle Antworten.«
Dr. Maximilian Baßlsperger, ZBR 9/2020, 324

»Das Werk wird auch weiterhin seinen verdienten Platz in der Handbibliothek von Rechtsabteilungen, Anwälten und Juristen haben.«
RiAG Thorsten Lange, FuR 7/2019, 390

»Wer sich mit entsprechenden Fragen rund um Schwangerschaft, Mutterschaft und Kindeserziehung auseinanderzusetzen hat, ist mit dem Rancke sehr gut beraten.«
Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, fachbuchjournal 2018, 59

»Das Werk ist äußerst aktuell und die Verfasser der einzelnen Kommentierungen haben sehr übersichtlich und sorgfältig die bisher schon bestehenden Probleme, aber insbesondere auch die mit den Neuregelugen zusammenhängenden Problemfelder herausgearbeitet und mit einer Vielzahl von Hinweisen und Belegen versehen, so dass bei der Bearbeitung von praktischen Fällen und für die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern stets mit ›Sucherfolg‹ hierauf zugegriffen werden kann. Das Werk erleichtert die rechtsanwaltliche Tätigkeit nach meinem Eindruck ganz ungemein und hat bei mir keine Wünsche offengelassen.«
RA Wilfried j. Köhler, FAArbR, dierezensenten.blogspot.com September 2018

»Nicht nur juristische Berater finden...Argumentationshilfen zu Anwendungsproblematiken dieser unübersichtlichen wie schwierigen Thematiken. Dabei sind die Checklisten, Aufzählungen, Übersichten und Formulierungshilfen dienlich.«
RA Jens Jenau, Sozialrecht + Praxis 2016, 62

»ein nützliches Nachschlagewerk zu den 'Elterngesetzen'.«
Perspektiven 9-10/15

»eine fundierte juristische Hilfe«
Dr. Richard Schüler, socialnet.de 11/2015

»auf jeden Fall zu empfehlen!«
tempi.de 8/2015

»nachdrücklich zu empfehlen.«
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, fachbuchjournal 2/14

»Fallbeispiele und Checklisten tragen zur Verständlichkeit der komplexen Materie bei.«
Angela Proksch, ZfF 5/14

»Sehr empfehlenswert: Der erste Griff bei Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld oder -zeit geht zu ›dem Rancke‹.«
RAin Birgit Scheibe, Sozialrecht aktuell 3/14

»Dem Kommentar gebührt das Lob, viele Nebengesetze aus dem Schatten heraus in eine stets übersichtliche Kommentierung geholt zu haben. Wer Antworten auf die arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft sucht, findet sie hier.«
RA Dr. Jürgen Niebling, FF 3/11

»Fazit: Insgesamt kann das handliche und erschwingliche Werk gute Dienste bei der Lösung wichtiger Fragen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft und deren Auswirkungen auf den beruflichen Alltag junger Familien - beispielsweise im Hinblick auf mögliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft oder arbeitsrechtlichen Ansprüchen der Mutter bei Erkrankung des Kindes - bieten und gewährleistet dem Anwender einen guten Überblick in allen Bereichen.«
RAin Caroline Ott, AdVoice 4/10

»der große Vorteil dieses Buches: Die wichtigsten und gebräuchlichsten Vorschriften zum Thema "Elterngesetze" sind alle zusammengefaßt in einem Buch. Die Gefahr, in Unkenntnis der Materie etwas zu übersehen, ist damit minimiert.«
RAin M. Schörnig, Sozialrecht Online 3/09

»ein sehr hilfreiches Werkzeug für die juristischen Praktiker des Arbeits- und Sozialrechts, die sich mit den zahlreichen Neuregelungen auseinandersetzen müssen.«
RAin Birgit Scheibe, SOZIALRECHT aktuell 4/08

»Insgesamt erhält der Leser eine in ihrer systematischen Zusammenstellung innovative und neuartige, inhaltlich im Wesentlichen profunde und praxistaugliche Darstellung der "Elterngesetze", die für juristische Praktiker des Arbeits- und Sozialrechts wie für die betroffenen Eltern ein nützliches Nachschlagewerk ist.«
Jan Horn, Sozialrecht + Praxis 2/08