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Breithaupt

50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Nomos,  2015, 439 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-4063-3

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Die Düsseldorfer Tabelle ist bekannter als die Gesetze zum Unterhaltsrecht. Die Untersuchung zeigt die Entstehung, Entwicklung und Verfestigung des Stufentarifsystems der Düsseldorfer Tabelle für den Kinderbedarf, das Unterhaltspflichtige mit geringen Einkommen belastet, mit höheren Einkommen schont und Kindern auch dann Unterhalt zuweist, der unter den tatsächlichen Baraufwendungen für das Aufziehen liegt, wenn höherer Unterhalt nicht an Leistungsunfähigkeit scheitern würde.
Das Werk geht dem Erfolgsgeheimnis der scheinbar freiwilligen Unterwerfung von RechtsanwenderInnen in Kanzleien, Jugendämtern und Gerichten unter die Regelungen der Düsseldorfer Tabelle nach, in die sich die Unterhaltsberechtigten und –pflichtigen zu fügen haben und die vom Gesetzgeber geduldet wird wegen der angeblich für die Betroffenen bestehenden Möglichkeit, in jedem Einzelfall den gesetzlichen, individuell angemessenen Bedarf als Unterhalt oder Eigenunterhalt zu realisieren. Gegen das Diktat der von der Düsseldorfer Tabelle verordneten Bedarfsbeträge entwickelt die Untersuchung Vorschläge, die insbesondere Alleinerziehenden zu einem dem tatsächlichen Barbedarf ihrer Kinder entsprechenderen Unterhalt verhelfen und damit die Kinderarmut minimieren könnten.

»Marianne Breithaupt hat jedoch nicht nur eine zweifelsohne gewichtige Materialsammlung verfasst, die sicher geeignet ist, der Familiensoziologie und der historischen Familienforschung reichlich Material zu bieten, was schon für sich genommen Verdienst genug wäre. Die Autorin verknüpft ihre beeindruckende Datensammlung zudem mit höchst provokanten rechtspolitischen Forderungen... Der besondere Wert ihres Buches liegt gerade in ihrer Fundamentalkritik; auch wer ein überzeugter Anhänger der Düsseldorfer Tabelle ist, wird aus der Lektüre dieser reichlich unterfütterten Streitschrift Anregungen für den eigenen Standpunkt erhalten, zumal die Schwachstellen der Rechtspraxis durchaus gelungen aufgezeigt werden. Auch der verschärfte Blick auf die Rechtsfolgenseite zählt sicherlich zu den [...]
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