Die im Jahr 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention gibt Menschen mit Behinderungen ein Recht auf inklusive Bildung. Die Untersuchung zeigt auf, was das genau bedeutet: Handelt es sich lediglich um eine Staatszielbestimmung oder lassen sich individuelle Rechte unmittelbar auf die BRK stützen? Inwieweit sind die Verwaltung und die Gerichte an die Vorgaben der BRK gebunden? Welche Maßnahmen des Gesetzgebers sind zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems erforderlich? Darf es noch Förderschulen und ein gegliedertes Schulsystem geben oder fordert die BRK die Umsetzung des Konzepts "Eine Schule für alle"?
Anhand der zu diesen Fragen gefundenen Ergebnisse wird exemplarisch die Rechtslage im Freistaat Bayern auf ihre Vereinbarkeit mit der BRK hin untersucht. Zudem wird gezeigt, dass die Rechtsprechung die Vorgaben des Art. 24 BRK bislang nicht ausreichend berücksichtigt hat.
englischThe Federal Republic of Germany ratified the Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) in 2009. The implementation of the right to inclusive education (article 24 CRPD) has become a highly controversial topic in the country. The author explains the legal impact of the convention in Germany. Are there elements of article 24 CRPD which are immediately and directly applicable? Which legislative steps does the implementation of an inclusive education system require?
As an example the author examines to what extent the legal situation in Bavaria is in compliance with article 24 CRPD. Furthermore he shows that the German courts don't sufficiently take the CRPD into consideration so far.