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Eichenhofer

Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht

Menschenrechtliche Forderungen an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Rechtsgutachten erstattet für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Nomos,  2018, 84 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-5356-7


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Angemessene Vorkehrungen sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen unter­binden. Das deutsche Recht kennt diesen Rechtsbegriff nicht, begründet allerdings gesetzliche Pflichten zu deren Schaffung für Menschen mit Behinderung, um ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeichen von Vielfalt zu ermöglichen. „Angemessene Vorkehrungen“ schützen Menschen mit Behinderung, sind darauf aber nicht zu beschränken, sondern erklären auch zureichend die sich aus dem AGG zum Schutz vor Diskri­minierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder des Alters ergebenden Handlungspflich­ten. Der Begriff präzisiert also allgemein die Bedingungen sozialer Teilhabe und begründet dafür einzelne Handlungsgebote. Angemessene Vorkehrungen sind deshalb ein Grundbegriff des all­gemeinen Gleichbehandlungsrechts. Dieser sollte daher in § 7 AGG aufgenommen und jedem nach § 1 AGG geschützten Menschen sollte darauf ein Rechtsanspruch zustehen.

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