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Huttenlauch

Appropriation Art - Kunst an den Grenzen des Urheberrechts

Nomos,  2010, 221 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-2494-7

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Die Arbeit widmet sich dem komplexen Verhältnis zwischen Appropriation Art und Urheberrecht. In der Kunst hat die Bildaneignung eine neue Bedeutung gewonnen, seit die Appropriation Art in den späten 1970er Jahren die Ausbeutung bestehender Bild-Ideen zur künstlerischen Strategie erhob. Dass auch das Recht diese Bedeutungsverschiebung mit vollziehen muss, zeigt diese gleichermaßen kunsthistorisch wie juristisch versierte Untersuchung. Werke der Appropriation Art werfen rechtliche Probleme auf, wenn sie sich aneignen, was gesetzlich anderen zugeordnet ist und damit in fremde Ausschließlichkeitsrechte, besonders häufig Urheberrechte, eingreifen. Der Künstler wird einem Haftungsrisiko ausgesetzt. Da nach den urheberrechtlichen Regelungen das Kontrollrecht des Ersturhebers nur unter den relativ engen Voraussetzungen der § 24 UrhG und § 51 UrhG entfällt, können Appropriationisten ihren künstlerischen Dialog mit der gewählten Bildvorlage nicht ohne weiteres realisieren. Obwohl sich die Appropriation Art programmatisch gegen die Urheberrechtsordnung wendet, indem sie deren grundlegende Werte provokativ in Frage stellt, muss sich das Recht aber zu dieser Kunstform positionieren. Anhand einer vergleichenden Betrachtung der deutschen und amerikanischen Rechtslage sowie aktueller Entwicklungen in der Entscheidungspraxis amerikanischer Gerichte entwickelt die Autorin einen Vorschlag für die Neuauslegung der urheberrechtlichen Vorschriften.

»Es handelt sich um eine glänzend geschriebene, gedankenreiche Schrift auf der Grenze zwischen Kunst und Recht. Es ergeben sich zugleich Parallelen zur neueren Entwicklung einer postmodernen Kunstgeschichte, welche immer mehr von einer Geschichte der Künstler zu einer Geschichte der Betrachter übergeht... Die Lösungsmuster lassen sich ferner auf andere Problemlagen übertragen. Auch für das Verständnis der Unterscheidung zwischen Kunst und Nichtkunst in Art. 5 Abs. 3 GG leistet die Monographie einen wichtigen Beitrag.«
Prof.Dr.Dr.h.c.mult. Erik Jayme UFITA II/11
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