Berufskläger, sogenannter räuberischer Aktionäre, schädigen durch den Missbrauch des Rechts zur Erhebung einer Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse die betroffenen Aktiengesellschaften. Durch die beabsichtigte Erpressung der Gesellschaften wird letztlich der Wirtschaftsstandort Deutschland in Mitleidenschaft gezogen. Im Rahmen der Untersuchung wird die Wirksamkeit des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens gem. § 246a AktG geprüft. Hierzu wurde eigens eine empirische Studie über den aktuellen Stand des Klagemissbrauchs erstellt. Außerdem wird auf die Folgen des Freigabeverfahrens für redliche Aktionäre und für die Konzeption des Aktienrechts im Allgemeinen eingegangen. Mit den gleichen Prämissen werden zudem der Ansatz der Rechtsprechung sowie bereits bestehende Lösungsvorschläge de lege ferenda untersucht. Abschließend wird ein neuartiger Ansatz vorgestellt, der darauf abzielt, den Missbrauch der Beschlussmängelklagen einzudämmen, ohne den Rechtsschutz lauterer Aktionäre zu verkürzen.
englischThe methods of professional claimants affect German stock companies. By blackmailing the companies, the German economy suffers substantially. This analysis examines the effectivness of the already established approval process (“Freigabeverfahren”) according to § 246a AktG. An empirical survey was compiled for this purpose to collect data of the abuse of the right of action for the recent years. Furthermore, this analysis examines the effects of the approval process on honest shareholders and on the conception of German stock company law in general. The approach on the issue by the jurisdiction and several suggestions de lege ferenda are measured by the same fundamentals of effectivness and effects on the law in general. Finally, a novel approach is presented in order to solve the problem without reducing legal protection of honest shareholders and negative effects on the German law system.