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Jurgeleit

Betreuungsrecht

Handkommentar
Nomos,  5. Auflage 2023, 1508 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-7023-6

129,00 € inkl. MwSt.
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Die Neuauflage des Handkommentars steht ganz im Zeichen der Reform des Betreuungsrechts, die zu einer kompletten Umgestaltung der Regeln zu Vormundschaft und Betreuung geführt hat.

Kommentiert sind:
• die neuen betreuungsrechtlichen Normen des BGB
• das Verfahrensrecht nach FamFG
• das komplette neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
• das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

Die Darstellung orientiert sich strikt an den Bedürfnissen der Praxis, nimmt die unterschiedlichen Sichtweisen der Verfahrensbeteiligten ein und erschließt die jeweiligen Rechtsprobleme. Gerichte, Bevollmächtigte, Betreuende, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine finden Antworten auf die Fragen, die sich bei der Anwendung des reformierten Rechts stellen.

Schwerpunkte sind:
• die grundlegenden Pflichten der/des Betreuenden
• die Verbesserung der Qualität beruflicher Betreuerinnen/Betreuer
• die Neustrukturierung des Vergütungsrechts
• die Maßnahmen zum Schutz des/der Betreuten vor Missbrauch
• das neue gesetzliche Vertretungsrecht bei Ehen und Lebensgemeinschaften.

Die Autorinnen und Autoren
RiOLG Roberto Bučić | Präs'inLG Dr. Andrea Diekmann | Ri'inOLG Ariane vom Felde | RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit | VRiLG Dr. Peter Kieß | VRiOLG Dr. Klaus Maier | RAin Sybille M. Meier, FAinMedR und FAinSozR | VRiLG a.D. Dr. Immanuel Stauch.

»Uneingeschränkte Kaufempfehlung!«
RiArbG Thorsten Lange, FuR 9/2023

»Der Spezialkommentar behandelt neben § 1358 BGB die §§ 1814-1881 BGB, Art. 24 EGBGB, das BtOG, VBVG und §§ 271-341 FamFG – aus konsequenter Sicht des Betreuungsrechts. Das Autorenteam stammt vornehmlich aus der Richterschaft. Er geht in die Tiefe, ohne unverständlich zu werden. Für den Praktiker bestens geeignet.«
RA Dr. Claus-Henrik Horn, FAErbR, ErbR 2023, 250

»In jedem Fall empfehlenswert«
Diplom-Rechtspflegerin Dagmar Zorn, RpflStud. 3/2023

»Durch die Reform des Betreuungsrechts wird jeder, der im Betreuungsrecht auch nur gelegentlich tätig ist, gezwungen sein, sich einen neuen Kommentar anzuschaffen, ältere Auflagen mit altem Gesetzestext werden nicht mehr sehr hilfreich sein können. Für eine neue Anschaffung kann ich den [...]
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