Das Werk beschreibt den Umgang mit Beweisfragen im Haftungsrecht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Anlageberatern aus einem übergreifenden Blickwinkel. Mit dieser Analyse verleiht der Verfasser dem vor allem richterrechtlich geprägten Rechtsgebiet ein hohes Maß zusätzlicher Struktur und zeigt zugleich wichtige Orientierungspunkte für die Beratungspraxis auf.
Die Gegenüberstellung der drei Beratungsgruppen sowohl in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht verdeutlicht, dass für die Lösung von Beweisproblemen in Regressprozessen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Anlageberater eine einheitliche Betrachtungsweise geboten ist. Dabei bezieht die Untersuchung wichtige Neuerungen im jeweiligen Berufsrecht der einzelnen Beratungsgruppen, wie insbesondere das kürzlich eingeführte Beratungsprotokoll nach § 34 Abs. 2a WpHG, mit ein. Auf dieser Grundlage arbeitet der Autor heraus, an welchen entscheidenden Stellen der herrschenden Rechtsprechung ein Änderungsbedarf besteht.
Der Referent ist Rechtsanwalt bei Mannheimer Swartling in Frankfurt am Main. Mannheimer Swartling ist die einzige große skandinavische Kanzlei, die in Deutschland – mit zwei Büros – vertreten ist. Die deutsche Praxis konzentriert sich auf die Kernbereiche Corporate Commercial und M&A, Immobilienrecht, Prozess- und Schiedsverfahrensrecht sowie Arbeitsrecht. Zudem berät die Kanzlei in Deutschland auch in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht und Umweltrecht.
Gefördert durch die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft.
englischThis analysis takes a joint perspective on the handling of issues of proof regarding disputes on the liability of lawyers, tax advisors and investment advisors. Through this unique approach, the author adds a considerable degree of structure to an area of law which is strongly shaped by case law and provides valuable guidance for the practise of consulting in these fields.
The comparison of the areas of legal advice, tax advice and investment advice both from a legal and factual vantage point demonstrates the need to solve issues in the context of problems of evidence during liability proceedings against these groups of advisers with a uniform methodology. Based thereon, whilst also taking into account recent reforms in the professional law of lawyers, tax advisors and investment advisers such as the mandatory protocol of consultancy pursuant to Section 34 para. 2a of the German Securities Trading Act, the author points to key parts of case law that offer room for distinct changes.