Juristische Ansichten und Ergebnisse müssen begründet werden. Dies gilt auch für die allgemein vertretene These, das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers erlösche nicht mit der Rücktrittsmöglichkeit des Verkäufers, sondern erst mit der Rücktrittsausübung. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Standpunkt findet weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum statt.
Diese Abhandlung möchte den juristischen Diskurs anregen. Sie verdeutlicht die Struktur des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers, beweist, dass die genannte These nicht mit der herrschenden Definition des Anwartschaftsrechts vereinbar ist, und entwickelt eine juristische Konstruktion, mit der die Gerichte das durchaus angemessene Ergebnis der herrschenden These methodisch begründen können.
englischThe intention of this work is to veto the common opinion, that the buyer’s remainder does not extinguish if the seller obtains a right to revocation but only if such right is executed. This opinion is contradictory to the common definition of the buyer´s remainder. However the derived legal consequence of the common opinion is reasonable. This work analyzes the structure of the buyer´s remainder and provides for a juristic theory that justifies the legal consequences of the common opinion.