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Engelken

Das Konnexitätsprinzip im Landesverfassungsrecht

Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch die Länder, Aufgabenregelung durch den Bund
Nomos,  2. Auflage 2015, 234 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-3779-4

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Die 2. Auflage des Standardwerks aktualisiert und erweitert die unwiderlegt gebliebenen Kommentierungen zu den Konnexitätsregelungen der Landesverfassungen und zu dem damit zusammenwirkenden Verbot nach Art. 84 I 7 GG. Welche Ansprüche haben die Kommunen gegenüber den Ländern, wenn diese ihnen Aufgaben übertragen oder höhere Anforderungen stellen, etwa bei Kitaausbau, Kindergärten oder Schulen? (Hierzu praxisnahe Erweiterungen.) Was darf der Bund regeln, nachdem ihm in der Föderalismusreform 2006 strikt Aufgabenübertragung auf Kommunen verboten wurde, er aber materiell für die meisten Kommunalaufgaben regelungsbefugt ist? Sind die Länder ausgleichspflichtig für Mehrbelastungen durch Bundesgesetze, etwa im SGB? Hat die Föderalismusreform die dahingehenden Schutzerwartungen der Kommunen erfüllt?
Solche und viele andere, noch nicht gerichtlich geklärte Fragen werden in sorgfältiger Verfassungsauslegung behandelt, bis hin zum aktuellen Streit um die Befugnisse des Bundes hinsichtlich der Optionskommunen (Art. 91e GG). Durch erweiterte Register ist schnell zu finden, wo das Buch auf Stichwörter (etwa eine Landesverfassung), neueste Rechtsprechung und Literatur (bis März 2012) eingeht.

»Insgesamt überzeugt das vorliegende Werk durch eine klare Struktur, fundierte Ausführungen und gute Lesbarkeit.«
Dr. Jens Weiche, SächsVBl 9/14

»Wer sich zuverlässig über den Stand der wissenschaftlichen Diskussion und der (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung zum Konnexitätsprinzip unterrichten möchte, der sollte zum "Engelken" greifen.«
Dr. Alexander Schink, DöV 3/14

»Zusammenfassend sowie ausführliche Register für Stichworte, Rechtsprechung und Literatur machen das Buch zu einem Nachschlagewerk.«
Die Gemeinde 14/11

»Gedanken, die es sowohl im Landesverfassungsrecht als auch bei der Anwendung des Grundgesetzes zu berücksichtigen gilt, wenn es um das schwierige Verhältnis von Land und Gemeinden in Finanzfragen geht.«
Stefan Haack, AöR 3/10

»Das Werk [...]
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