Aktualisieren

0 Treffer

Reiß

Das "Treueverhältnis" des § 266 StGB

Ein Tatbestandsmerkmal zwischen Akzessorietät und faktischer Betrachtung
Nomos,  2014, 536 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8487-0585-6


Unser Fortsetzungsservice: Sie erhalten neue Reihentitel oder Neuauflagen automatisch und ohne Abnahmeverpflichtung. Wenn Sie dies wünschen, können Sie es im Warenkorb kennzeichnen.

Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Strafrecht (Band 62)
119,00 € inkl. MwSt.
Auch als eBook erhältlich
119,00 € inkl. MwSt.
Lieferbar
In den Warenkorb
Auf den Merkzettel
 Weitere Funktionen für angemeldete Benutzer

Fremdgeschäftsführung ist kein Akt bloßer Bequemlichkeit. Sie ist alternativloses Instrument bei der Mehrung des allgemeinen Wohlstands. Entsprechend wichtig ist eine strafrechtliche Flankierung. In krassem Gegensatz hierzu steht die Kontroversität betreffend Konturen und Abgrenzbarkeit des § 266 StGB. Namentlich das Merkmal „Treueverhältnis“ gilt als Ursache dafür, den Tatbestand in einer im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot bedenklichen Weite für Billigkeitserwägungen zu öffnen.

Anstatt sich offensiv um einen einheitlichen Maßstab für dieses Schlüsselmerkmal zu bemühen, haben sich Rechtsprechung und Literatur darauf beschränkt, eine bruchstückhafte Zusammenstellung von Fallgruppen zu verwalten. Unter Erweiterung bestehender und Hinzufügung neuer Fallgruppen scheint man sich damit abzufinden, das „Treueverhältnis“ zusehends in die Rolle eines regelmäßig einschlägigen Merkmals ohne nennenswerte Ausgrenzungsfunktion zu drängen.

Vor diesem Hintergrund bezieht die Untersuchung ihre Motivation sowohl aus dem Anspruch auf wissenschaftliche Begründung als auch aus dem Bedürfnis nach einem abschließenden, leicht zu handhabenden Maßstab für die strafrechtliche Praxis.

Prof. Dr. Walter Kargl: "Herr Reiß ist dem selbstgesetzten – angesichts der desolaten Lage, in der sich Begründung und Begrenzung des Untreuetatbestands befinden – fast verwegenen Anspruch in vollem Umfang gerecht geworden. Es zeigt sich, dass die Bestimmbarkeit des Untreuetatbestands kein leeres Versprechen bleiben muss."

„Die Dissertation von Herrn Roman Reiß lese ich als Kampfansage gegen einen status quo, der sich im Bereich des § 266 StGB mit dem Verschwinden des Gesetzlichkeitsprinzips und der Richterbindung abfindet.“ (Prof. Dr. Walter Kargl zu diesem Buch)
Kontakt-Button