Während das Beihilfenrecht als Teil des europäischen Wettbewerbsrechts die Zulässigkeit staatlicher Begünstigungen von Unternehmen regelt, enthält das den Grundfreiheiten entspringende Vergaberecht Vorgaben zur Vergabe staatlicher Aufträge und Konzessionen. Aufgrund des weiten wirkungsbezogenen Beihilfenbegriffs gibt es einen Überschneidungsbereich beider Rechtsgebiete, in dem ihr Verhältnis zueinander ungeklärt ist. Insbesondere stellen sich die Fragen, wann die „Vergabe“ von beihilfengewährenden Rechtsakten zugleich dem Vergaberecht unterfällt und unter welchen Voraussetzungen eine Auftragsvergabe zugleich die Gewährung einer staatlichen Beihilfe darstellt.
Die vorliegende Arbeit entwickelt auf Grundlage des Primärrechts Lösungsansätze und nimmt sodann praktische Probleme im Überschneidungsbereich beider Rechtsgebiete, insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen von Verstößen gegen eines der beiden oder beide Rechtsgebiete, in den Blick.
englischEuropean state aid law regulates the lawfulness of aid given by EU Member States which favours certain undertakings, whereas procurement law, which is based on the fundamental freedoms of the Treaty of Rome, contains rules about public tendering. Due to the broad definition of state aid, which is based on an effects-based approach, both legal fields overlap, wherein their relation is unclear. In particular, two questions need to be answered: In which cases does the ‘awarding’ of legal acts in order to grant state aid also fall under procurement law? Under which conditions can public tendering lead to the granting of state aid?
This thesis is about solutions to that problem based on primary EU legislation and deals with practical problems in the overlapping area of both legal fields, in particular in the area of public services and regarding the impact of a violation of one or both fields.