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Ringwald

Der 'Arnim-Paragraf' (§ 353a StGB) und der Schutz auswärtiger Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Nomos,  2010, 145 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-2033-8

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Der als "Arnim-Paragraf" bekannte § 353a StGB (Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst), der weisungswidriges Verhalten und Falschberichterstattung in auswärtigen Angelegenheiten unter nicht unerhebliche Strafdrohung stellt, geht zurück auf einen Konflikt zwischen Reichskanzler Bismarck und dem deutschen Botschafter in Paris, Graf Harry von Arnim-Suckow. 1876 in das StGB eingeführt und 1946 durch alliiertes Kontrollratsgesetz aufgehoben, fand die Strafnorm 1951 bei Wiedererrichtung des Auswärtigen Amtes und dem Aufbau eines diplomatischen Auslandsapparates der Bundesrepublik Deutschland "wegen ihrer vorbeugenden Wirkung" erneut Eingang in das StGB.
Der Verfasser setzt sich mit diesem in der Rechtspraxis wie der juristischen Literatur weitgehend vernachlässigten Straftatbestand, auch anhand von Beispielen aus dem diplomatischen Alltag, grundlegend auseinander. Dabei betritt er weitgehend juristisches Neuland. Es gelingt ihm nachzuweisen, dass dem "vergessenen" § 353a StGB gerade in heutiger Zeit hohe Aktualität und praktische Bedeutung zukommt. Er sieht im "Arnim-Paragrafen" ein wichtiges, unverzichtbares Präventivinstrument, um der mit der Vielzahl neuer außenpolitischer Akteure gestiegenen Gefahr einer mehrgleisigen Außenpolitik und widersprüchlichen Darstellung außenpolitischer Positionen der Bundesregierung schon im Vorfeld zu begegnen und zugleich eine kohärente Implementierung deutscher Außenpolitik insgesamt noch stärker abzusichern.

»Das Buch liest sich durchweg gut, manchmal sogar spannend. Man merkt, dass der Autor das Geschäft der Diplomatie selbst "von der Pike auf" gelernt und praktiziert hat. Neben den durchweg gut nachvollziehbaren, zumeist überzeugenden juristischen Erwägungen steigert dieser Praxisbezug für den vor allem juristisch geschulten Leser den Gewinn.«
Prof. Dr. Martin Heger, ZIS 2/10

»Professoren des Straf-, Völker- und Öffentlichen Rechts wie Spitzendiplomaten haben die Arbeit von Ringwald, in der zugleich neue Anwendungsfelder des § 353 a StGB erarbeitet werden, gleichermaßen positiv aufgenommen. Der Norm wird künftig mehr Beachtung zu schenken sein als bisher.«
RAin Dr. Nicole Voßen, NJW-aktuell 13/10

»Ringwald ist das Kabinettstück gelungen, in seiner Dissertation [...]
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