Die Arbeit befasst sich mit der durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu in das Einkommensteuergesetz eingefügten Zinsschranke (§ 4h EStG). Diese schränkt die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Betrieben auf 30 % des verrechenbaren EBITDA ein. Der Gesetzgeber will damit Gewinnverlagerungen in das Ausland und einer Erosion des deutschen Steuersubstrats entgegen treten. Von der Abzugsbeschränkung bleiben jedoch solche Betriebe verschont, die nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern gehören. Die Frage, ob ein Betrieb einem Konzern angehört, ist daher für die Anwendung der Zinsschranke von zentraler Bedeutung. Die Relevanz des Konzernbegriffs beschränkt sich dabei nicht auf das Einkommensteuerrecht, sondern strahlt zudem auf die Besteuerung von Körperschaften und die Steuerbegünstigungen des Erbschaftsteuergesetzes aus. Der Autor bereitet umfassend die unübersichtliche Gesetzessystematik auf und unterbreitet Lösungsvorschläge zur praktischen Anwendung.
englischThis dissertation deals with the German interest barrier (§ 4h EStG) which was inserted in the German Income Tax Act by the Business Tax Amendment Act 2008 (Unternehmensteuerreformgesetz 2008). The interest barrier limits the deductibility of interest expenditures to 30 % of the clearable EBITDA. Thus the legislator intends to restrict profit shifting abroad and to counter an erosion of the German tax base. Companies which are not part of group are excempted. The relevance of the definition of “group” is not only limited to the German Income Tax Act but also has an important effect on the German Corporate Income Tax and the German Inheritance Tax Act. The author focuses on the confusing structure of the interest barrier and gives practical guidance.