Bei der Finanzierung durch Mehrere treten bei krisengeneigten Kreditnehmern zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit dem Recht der Gesellschafterdarlehen, insbesondere § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO auf. Um ein Nachrang- und Anfechtungsrisiko in der Insolvenz der darlehensnehmenden Gesellschaft möglichst gut einschätzen zu können, bedarf es klaren Parametern. Der Autor analysiert dabei die Anfälligkeit von Kreditkonsortien und Gläubigermehrheiten auf tatbestandlicher, schuldrechtlicher und sicherheitenrechtlicher Ebene. Dies erfolgt einerseits durch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung speziell mit § 39 und § 135 InsO rund um das Recht der Gesellschafterdarlehen bei der Finanzierung durch Mehrere. Andererseits werden die gewonnenen Erkenntnisse und Lösungsvorschläge auch auf praktische Szenarien projiziert und rechtlich bewertet.
englischThe German Insolvency Code provides for a general subordination of shareholder loans during insolvency proceedings. In cases where shareholder investors and banks join forces in syndicated debt financing, there is a risk that the whole credit arrangement may be subordinated if insolvency occurs. This work deals with these issues in relation to both the scope and the legal consequences against the background of the relevant legal provisions. The author thereby also presents possible solutions, which may be taken as general guidelines for practitioners.