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Der polnische Beauftragte für Bürgerrechte

Eine Institution zum Schutz der Grundrechte im Übergang vom realen Sozialismus zum bürgerlichen Rechtsstaat
Nomos,  1994, 162 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-7890-3274-5


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Das Werk ist Teil der Reihe Frankfurter Studien zum Datenschutz (Band 4)
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Eines der zentralen Kriterien, an denen die Reformprozesse in Osteuropa zu messen sind, ist die echte Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten. Neben den Verbürgungen in den Verfassungstexten müssen hierzu vor allem geeignete Institutionen und Verfahren zur Verfügung stehen.
In Polen wurde 1986/87 eine zunächst eher unscheinbare Institution geschaffen, die schnell über sich hinausgewachsen ist. Der polnische Ombudsman ist zur treibenden Kraft für die Grundrechtspraxis und für die begleitende theoretische Diskussion geworden.
Die Institution des Ombudsman hat in den letzten Monaten neue Aktualität dadurch erlangt, daß nunmehr auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften die Schaffung eines Bürgerbeauftragten vorbereitet wird. Diese Untersuchung stellt einen Ombudsman vor, der unter den besonders schwierigen Bedingungen einer im Wandel befindlichen Rechtsordnung gearbeitet hat. Die juristischen Probleme des Reformprozesses in Polen und Osteuropa werden dadurch deutlich. Sie zeigen die schwache Ausprägung des Datenschutzes und lassen klar die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen eines Ombudsmans als Rechtsschutzinstitution erkennen.

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