Offenbart ein Unternehmensträger nicht seine tatsächliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Möglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschätzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansätze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die ständige Rechtsprechung, eine „Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“, in weiten Teilen nicht überzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fällen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen.
englischIf an entity does not disclose its legal form, the counterparty is deprived of the possibility to correctly assess its insolvency risk. A risk premium or security will therefore also be waived. The extent to which damages based on this are to be compensated and who is the correct claimant are controversial issues. The author makes it his business to examine the various approaches and comes to the conclusion that the established case law, a "Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB", is not convincing in many respects. Rather, in many cases the claimant is to be referred to a tort claim directed at the negative interest.