Die Autorin nimmt interdisziplinäre wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anlass, um sich mit der Berücksichtigung von Entwicklungs- und Reifeprozessen innerhalb strafrechtlicher Bewertungen des allgemeinen Strafrechts zu befassen. Nicht die Diskussion von Altersgrenzen, sondern die entwicklungs- und altersangemessener Auslegung des allgemeinen Strafrechts ist Gegenstand der Arbeit. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Verlängerung der Entwicklungsphase Jugend konstatieren, werden in Beziehung zu den kriminologischen Erkenntnissen gesetzt. Die Rechtsprechung wird dahingehend analysiert, inwieweit sie den individuellen Entwicklungsstand des Angeklagten berücksichtigt. Ausgehend davon werden Perspektiven aufgezeigt, wie die im Jugendstrafrecht entwickelten Ansätze im allgemeinen Strafrecht fruchtbar gemacht werden können, insbesondere bei der Bewertung des bedingten Vorsatzes.
englischThe author takes interdisciplinary scientific findings as an opportunity to give attention to the consideration of developmental and maturing processes within criminal law interpretations of general criminal law. Rather than focusing on age limits, the dissertation‘s key issue is the interpretation of general criminal law in line with development and age of the offender. The scientific findings that state an extension of the developmental phase of youth are put into relation to criminological findings. Jurisdiction is analysed to determine the extent to which it takes into account the individual developmental stage of the accused. On this basis, perspectives are developed on how the approaches developed in juvenile criminal law can be made fruitful in general criminal law, especially in the interpretation of conditional intent.
- Jugendstrafrecht
- Jugendgerichtsgesetz
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Jugendspezifika in der BGH Rechtsprechung
- Jugendtypische Aspekte im Strafrecht
- Strafzumessungskriterien
- Entwicklungspsychologische Erkenntnisse des Jugend- und jungen Erwachsenenalters
- Neurowissenschaftliche Erkenntnisse des Jugendalters
- Kriminologische Theorien und Befunde
- Entwicklungsangemessene Auslegung des Strafrechts