Die Arbeit untersucht Sicherungsschäden und ihre Ersatzfähigkeit. Dazu gliedert sich die Arbeit in zwei Teile. Zunächst wird der Ausgleich von Sicherungsschäden mit den Mitteln der §§ 249 ff. BGB eruiert. Einerseits werden dabei Kriterien erarbeitet, anhand derer die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit zweier Kreditsicherheiten festgestellt werden kann. Andererseits wird aufgezeigt, dass sich Sicherungsschäden nur eingeschränkt in Geld entschädigen lassen. Schließlich wird ein Mechanismus entwickelt, der die Schadensabwicklung in Mehrpersonenkonstellationen koordiniert.
Der zweite Teil der Arbeit richtet den Fokus auf einzelne Sicherungsinstitute: namentlich die Grund- und Mobiliarpfandrechte, die Sicherungsübereignung, den Eigentumsvorbehalt und die jeweiligen Verlängerungsformen. Es erfolgt ein Transfer der Ergebnisse aus dem allgemeinen ersten Teil unter Anpassung an die jeweiligen Besonderheiten.
englischThe work examines damages to loan collateral. The first part analyses how damages to loan collateral can be compensated for under Sections 249 et seq. German Civil Code. Therefore, the thesis works out criteria on the basis of which the equivalence of loan collateral can be determined. Furthermore, the thesis shows that compensation in money is only possible under restrictions. Eventually, the work develops a mechanism to coordinate the settlement of claims in multi-person constellations. In the second part, certain forms of credit security are examined separately. The results from the first part are transferred by adapting them to the respective special features.