Die Entstehung der Rechtstheorie im 19. Jahrhundert in Deutschland
ISBN 978-3-7890-4728-2
Wenig ist bisher darüber bekannt, warum es am Ende des 19. Jahrhunderts zur Etablierung der Rechtstheorie als eigenständiger Disziplin der Rechtswissenschaften kam.
Unter eingehender Interpretation der Werke von Hugo, Falck, Savigny, Puchta, Jhering, Merkel, Bierling und Bergbohm sowie des Inhalts der sogenannten juristischen Enzyklopädien vertritt die Verfasserin die These, daß die Rechtstheorie im Zusammenhang mit dem Streben nach Verwissenschaftlichung der Jurisprudenz als allgemeiner Theorie des positiven Rechts entstanden ist. Die Grundlage bildet dabei das am römischen Recht orientierte Privatrecht. Insofern widerspricht Brockmöller der Ansicht, daß die Rechtstheorie als positivistische Theorie des Rechts entstanden ist.
Die Monographie ist an alle gerichtet, die Interesse an Fragen zur Entwicklung der Rechtswissenschaft und Rechtstheorie haben. Studierenden bietet sie einen Überblick über die Grundsatzdiskussionen der Jurisprudenz im 19. Jahrhundert, die überwiegend bis heute von Bedeutung sind.
Die Autorin war langjährige Mitarbeiterin von Prof. Dr. Ralf Dreier am Lehrstuhl für Rechtstheorie der Universität Göttingen.