Die Gewerbesteuer fristet in Diskursen des internationalen Steuerrechts häufig ein Schattendasein. Nicht selten ist der Rechtsanwender ratlos, wie grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten gewerbesteuerlich zu behandeln sind. Das Werk hilft diesen Defiziten ab.
Aus den Normen der Teilrechtsgebiete kann induktiv auf die sie prägenden Prinzipien geschlossen werden. Ein Vergleich dieser Prinzipien führt zu dem – möglicherweise verblüffenden – Ergebnis, dass das Gewerbesteuerrecht und das internationale Steuerrecht mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede haben.
Darauf aufbauend wird ein eigenständiges Verständnis der Gewerbesteuer entwickelt, das geeignet ist, praktische Rechtsanwendungsprobleme im Spannungsverhältnis von Gewerbesteuer und internationalem Steuerrecht adäquat zu lösen. Dazu gehören insbesondere die gewerbesteuerliche Behandlung finaler Verluste, die Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer und die gewerbesteuerliche Behandlung des Hinzurechnungsbetrags.
englischIn German international tax law, matters concerning the trade tax [Gewerbesteuer] often remain in the shadows. It is not unusual for practitioners to be at their wits‘ end when they are confronted with the application of trade tax provisions to internationally active companies. This work provides a remedy for these problems.
The provisions of both trade tax and international tax law allow an inductive conclusion to the guiding principles of both partial areas of taxation. By comparing these principles, one realises that trade tax law and German international tax law have a lot in common.
Based on these principles, the author develops a new understanding of the trade tax that allows for the solution of practical problems regarding the application of the trade tax to international companies, including, but not limited to, final losses, foreign tax credit and the treatment of income under the German CFC rules.
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