Seit fast 100 Jahren herrscht Streit darüber, ob Betriebsräte rechtlich für ihre Amtsführung verantwortlich sind. Im Kern geht es darum, welche Handlungs- und Ermessensspielräume das Betriebsverfassungsgesetz ihnen einräumt und in welchem Umfang sie sich für ihre Entscheidungen gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Belegschaft verantworten müssen. Daneben ist seit einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2012 die Frage, ob Betriebsräte für vertragliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haften, in den Fokus der Diskussion gerückt. Bisher nicht näher beleuchtet worden ist die Parallelproblematik der Haftung anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien, z.B. des Wirtschaftsausschusses.
Die Verfasserin konzipiert unter Rückgriff auf die Wertungen des bürgerlichen Rechts und des Gesellschaftsrechts ein betriebsverfassungsrechtliches Haftungssystem, das sich kohärent in die Privatrechtsordnung einfügt.
englischThe purpose of the study is to examine the liability of works councils and their members. The author constructs a liability regime that takes into account basic principles of civil law and company law and therefore takes place in the framework of the private law system.