Die konkursstrafrechtliche Täterhaftung des Steuerberaters bei Übernahme von Buchführungs- und Bilanzerstellungsarbeiten für seinen Mandanten
ISBN 978-3-7890-6014-4
Die im StGB geregelten Konkursstraftaten sehen eine Bestrafung unter anderem dann vor, wenn im Falle bereits eingetretener Insolvenz (§ 283 StGB) die vom Handelsrecht geforderten Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten nicht ordnungsgemäß beziehungsweise gar nicht erledigt werden. Als Täter dieser sogenannten Buchdelikte kommt nach allgemeiner Auffassung neben dem Kaufmann selbst auch der von ihm mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragte Steuerberater in Betracht. Der Autor geht in seiner Untersuchung der Frage nach, inwiefern die vom Handelsrecht vorgegebene Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Kaufmann und Steuerberater überhaupt eine strafrechtliche Haftung des Steuerberaters zuläßt. Dabei zeigt sich, daß die handelsrechtlichen Vorgaben eine differenzierte Sichtweise einer Täterverantwortung des Steuerberaters aus den Buchdelikten erforderlich machen.