Während das Grundgesetz, in Abkehr von der Weimarer Verfassung, keine sozialen Grundrechte, sondern nur das Sozialstaatsprinzip kennt, verhält es sich in Südkorea umgekehrt. Allerdings verliert dieser Unterschied auf der Interpretationsebene an Bedeutung, da die verschiedenen sozialen Grundrechte in Südkorea zu einem allgemeinen Sozialstaatsprinzip formiert werden. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Sozialstaatlichkeit in Südkorea und Deutschland miteinander zu vergleichen. Herausgearbeitet werden die Gründe für die dennoch bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsordnungen in Bezug auf die Sozialstaatlichkeit.
englischWhile the Basic Law, in a departure from the Weimar Constitution, does not recognize any basic social rights, but only the welfare state principle, the opposite is true in South Korea. However, this difference loses significance at the level of interpretation, since the various basic social rights in South Korea are formed into a general welfare state principle. This paper attempts to compare the welfare state in South Korea and Germany. The reasons for the considerable differences that nevertheless exist between the two legal systems with respect to the welfare state are elaborated.
- Südkorea
- Koreanische Verfassung
- Kontextualisierung
- Kulturelle Grundlagen
- Außerrechtliche Grundlagen
- Kulturphänomen
- Verfassungsrechtswissenschaft
- Schulspeisung
- Kinderbetreuung
- Konfuzianismus
- Verfassungsvoraussetzungen
- Voraussetzung (Ambiance) des Sozialstaates
- Kultur des Sozialstaates
- Voraussetzung des Sozialstaatsprinzips
- soziale Gerechtigkeit als Kultur
- gesellschaftlicher Konsens für die gleiche Freiheit als Voraussetzung des freiheitlichen Sozialstaates und des Sozialstaatsprinzips