Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers bei der Kreditvergabe wurde als zivilrechtliche Pflicht der kreditgebenden Institute zum ersten Mal im Nachhall der Finanzkrise durch die Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt und hat sich seitdem als ein der strittigsten Diskussionspunkte bei der Reform des Verbraucherkredits erwiesen. Die Verf. ordnet die Pflicht als rechtspolitische Maßnahme zur Überschuldungsprävention in die Konzeption der verantwortungsvollen Kreditvergabe ein und skizziert ihre Entwicklung im Rahmen sowohl des europäischen als auch des deutschen Rechts von ihrer Erscheinung bis hin zu den jüngsten Änderungen, die die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und das Gesetz zu deren Umsetzung im Jahre 2016 herbeigeführt haben. Besonderes Augenmerk wird auf die kontrovers diskutierte Rechtsfolgenfrage gerichtet, vor allem darauf, ob die zu verhängenden Sanktionen bei unterlassener Prüfung das Ziel und Zweck der Regelung zu verwirklichen vermögen und somit als effektiv zu bewerten sind.
englischCredit institutions’ civil obligation to assess consumer’s creditworthiness was first introduced by Directive 2008/48/EC in the aftermath of the financial crisis and has been one of the most disputed points about that attempt at consumer credit reform ever since. The author qualifies the obligation as a legal instrument against over-indebtedness and regards it as an element of the principle of responsible lending. Furthermore, the author traces the evolution of the obligation at both a European and German level, from its appearance until the recent amendments laid down by the Mortgage Credit Directive as well as its implementation in 2016. The study pays particular attention to the controversial issue of legal consequences, and even more so to the question of whether the sanctions imposed in the case of non-assessment contribute to the objective and purpose of the provision and thus prove to be effective.