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Kollmann

Die Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften

Eine ökonomische und rechtliche Betrachtung
Nomos,  2011, 355 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-2971-3

69,00 € inkl. MwSt.
Auch als Softcover erhältlich
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Die Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften sowie deren Vertrieb über Presse-Grossisten, die in ihrem jeweiligen Gebiet ein Alleinauslieferungsrecht (Gebietsmonopol) innehaben, sind in Deutschland unter der Geltung von § 30 GWB historisch gewachsen.
Aus Sicht des europäischen Wettbewerbsrechts stellt sich allerdings die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser etablierten nationalen Strukturen. Nach Art. 101 AEUV sind die Festsetzung von Verkaufspreisen und die Aufteilung der Märkte nämlich per se verboten
Nach einer Einführung in die nationalen Strukturen von Preisbindungen und Gebietsmonopolen für Zeitungen und Zeitschriften konzentriert sich die Darstellung auf die Frage von deren rechtlicher Vereinbarkeit mit Art. 101 AEUV.
Die rechtliche Untersuchung wird mit der Vorstellung der Ergebnisse einer empirischen Studie über das System der Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften abgerundet, bei welcher über 2.000 Verbraucher sowie zahlreiche Presse-Grossisten und Verlage einbezogen wurden. Am Ende der Darstellung entwickelt die Autorin Lösungsansätze für das Spannungsverhältnis von § 30 GWB und Art. 101 AEUV.

»Der Titel eignet sich primär für Praktiker in Kanzlei und Wirtschaft.«
Hansjörg Nelke, www.juraplus.de März 2012

»lesenswert«
Prof. Dr. Frank Fechner, UFITA II/12

»Insgesamt gelingt es der Autorin mit ihrem Werk ausgezeichnet, die ökonomische und rechtliche Problematik der Buchpreisbindung zu erörtern... eín ideales Fundament, um sich über das Thema flächendeckend zu informieren oder bereits vorhandenes Wissen neu zu kontextualisieren. Durch den einfach verständlichen, dem üblichen Juristendeutsch entsagenden Schreibstil ist das Buch nicht nur für Wirtschaftsjuristen oder Verlagsexperten geeignet, sondern stellt auch für Neueinsteiger auf dem Themengebiet eine wertvolle Basisliteratur dar.«
Benjamin Geitz, MedienWirtschaft 1/12
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